Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 2
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Hallo Ihr Lieben! Lese immer fleißig in den Foren und habe nun selbst mal ein paar Fragen... Habe eine Bemerkung von saloia gelesen, dass es egal ist, wo man Privatpatienten behandelt. Nun meine Frage: Kann ich denn, um eine gewisse Arbeitslosenzeit zu überbrücken nicht Privatpatienten behandeln ohne ein Praxis vorweisen zu können? Die bezahlen das doch selbst, oder nicht? Oder brauchen Privatpatienten, um mit ihrer Versicherung wenigstens Teilbeträge abrechnen zu können einen Nachweis, dass die Leistung von einem "ordentlich" gemeldeten Ergotherapeuten stammt?? Und wie kommt man an Privatpatienten? Werbung in den Medien darf man doch nicht machen?! Oder?? Und noch eine Frage: Kann denn eine freie Mitarbeiterin einer Praxis überall eingesetzt werden? Mal angenommen, mich stellt eine Praxis in Hamburg als Freie an und ich würde in Lübeck per Hausbesuche tätig werden? Geht das? Danke schon im Voraus für eure - hoffentlich- zahlreichen Antworten  Liebe Grüße und einen wunderschön sonnigen Tag!!
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
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weil du dich direkt auf mich beziehst! ich habe -hoffentlich  - nicht gesagt "egal"... richtig ist: hausbesuche sind kein problem -- wenn du die patienten aber bei dir zuhause behandeln willst , brauchst du wohl eine nutzungsänderung vom bauamt... gruß - saloia ---- selbständige freie mitarbeiterin & mitglied im b.e.d./ bundesverband für ergotherapeuten in deutschland e.v. ---
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Registriert seit: 02.02.2008
Beiträge: 55
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Wie man an Privatpatienten kommt kann ich dir veraten bin zwar noch lange nicht so weit das ich mich Ergotherapeut nennen darf aber ich weiß das mir mein Hausarzt als ich zum Physiotherapeuten musste Nummern und adressen gegeben hat damit ich auch einen guten finde also kannst du ja mal visitenkarten zu Hausärzten oder Kinderärzten geben damit die die verteilen das ist ja dann nicht direkt eine Werbung sondern eher eine Empfelung von dem Arzt des Vertrauens.
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375
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Für jede gewerbliche Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung/bzw. Anmeldung beim Finanzamt notwendig. Wenn du selbständig tätig bist kann dir das AA die Leistung kürzen bzw. diese komplett einstellen - da du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Du erschwerst damit evtl. deine Vermittelbarkeit.
Wenn Hamburg und Lübeck im gleichen Bundesland liegen würden wäre das kein Problem. Sind die Kassensätze in Lübeck geringer als in Hamburg kann es sein, dass die Kassen die Rechnungen kürzen. Dich des vorsätzlichen Betruges verdächtigen werden sie wohl nicht. Am besten vorab bei den Kassen nachfragen und schriftlich bestätigen lassen , dass diese Abrechnungsmodi korrekt sind.
MfG Thomas
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Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 2
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danke für die Antworten  @ saloia: naja..."egal" ists natürlich nicht, gell?  schönes Wochenende!
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Registriert seit: 16.09.2004
Beiträge: 71
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Hallo Saloia... schreibst du mir nochmal deine Nummer unter Teca2208@aol.com? Ist (rel.)wichtig.
C.
gruß - saloia
---- selbständige freie mitarbeiterin & mitglied im b.e.d./ bundesverband für ergotherapeuten in deutschland e.v. ---
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