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Diskussionsforum

Praxisprüfer

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12. Dezember 2009 11:55 # 1
Registriert seit: 01.12.2009
Beiträge: 20

Hallo liebe Ergos,

hab mal eine Frage zum Thema Praxispüfer.
Braucht man für die Zulassung einen Praxisprüfer, ich meine werden die Räume tatsächlich besichtigt durch einen Praxisprüfer. Gilt für Nordhessen.
Werde mich über eure Antworten bzw. Erfahrungen freuen.

Liebe Grüße - emin

12. Dezember 2009 16:15 # 2
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 143

Hallo,

besichtigt werden die Räume auf jeden Fall. Hier in Bayern hat die AOK diesen Job übernommen. Es ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Grüsse

13. Dezember 2009 02:07 # 3
Registriert seit: 23.10.2006
Beiträge: 315

emin du kannst auch alles selber zusammenstellen und einreichen bei den kassen. wer es das erstemal macht ist es aber nicht ganz so einfach. ob die KK dan rauskommen oder nicht sind einzelfallentscheidungen. ansonsten wäre für dich heidi röller zuständig für die praxisabnahme...die kommt dann und misst und guckt ob alles da ist etc. keha

13. Dezember 2009 18:44 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

Wenn du alle Zulassunsbedingungen erfüllst, stellst du deinen Zulassungsantrag direkt bei den für dein Bundesland zuständigen KK. Wer zuständig ist, sagen dir die KK oder der Ergotherapieverband. Einen Praxisprüfer benötigst du nicht. Meine Zulassung habe ich auf Grund der "Aktenlage" von den KK erhalten. Sie behalten sich jedoch eine Prüfung vor. Bisher kam noch keiner. In Brandenburg ist z. B. die Bundesknappschaft für die Praxisprüfung zuständig. Alle Unterlagen werden bei ihr eingereicht, von ihr geprüft und wenn alles ok ist, kommen so nach und nach die Verträge der einzelnen KK oder KK-Zusammenschlüsse. Mit deren Unterzeichnung ist die Praxis dann zugelassen.

MfG Thomas

13. Dezember 2009 20:19 # 5
Registriert seit: 01.12.2009
Beiträge: 20

Vielen Dank an euch allen.

liebe grüße - emin

13. Dezember 2009 22:29 # 6
Registriert seit: 23.10.2006
Beiträge: 315

thomas hier in hessen wollen RVo und Vdek geftagt werden und die sind sich nciht immer einig .-) die einen sagten mit der durchbruch geht ncht- zumauern. die anderen sateg wär ok...etc etc. Also ich war froh das aich damals als neuling jemanden hatte der mir den ganzen aktenkram abnahm. mittlerweile habe ich einge zulassungen hinter mir und mache das selber .-) lg keha

14. Dezember 2009 07:11 # 7
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 35

Hallo!
Also hier im Saarland kommt niemand raus. Ich habe gerade letzte Woche meine letzte Zulassung bekommen. Der Papierkram hielt sich auch in grenzen. War also kein großer Akt alles selbst zu beantragen.
LG

15. Dezember 2009 07:31 # 8
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 823

werden die Räume eigentlich noch im leeren Zustand begutachtet und abgenommen, oder erst wenn die Praxis komplett eingrichtet ist??

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Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
15. Dezember 2009 09:57 # 9
Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 133

Ebenfalls in Bayern kam auch einer von der AOK. Das war ganz in Ordnung, da diese "Besichtigung" auch für spätere Belange einige Türen öffnete. So eine Prüfung kann also auch Vorteile mit sich bringen.

@Svenni1,
die "Grundriß" der Praxis gibt´s auf Papier. Den verlangen die Zulassungsstellen auch. Theoretisch könnte eine Praxis auch leer abgenommen werden, wenn Du nachweisen kannst die erforderlichen Einrichtungsgegenstände und Materialien zu besitzen (bzw. noch geliefert werden). Ob das Sinn macht ist jedoch fraglich, da jeder Prüfer (meines Wissens nach noch immer) bestimmte Dinge (Liege, Matte o.ä., Webrahmen, Spiele für alle Altersklassen,... die Liste gibt´s) sehen möchte und Du die sowieso (zumindest teilweise) benötigst.
Warum sich also 2x die Arbeit machen. Gegenstände die Du nicht brauchst, Prüfer aber sehen möchten, kann man sich auch leihen


15. Dezember 2009 10:14 # 10
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 823

ja das ist richtig... war mir halt nicht sicher.. Danke für die Antwort!

Sven

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