Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 12
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Hallo nochmal... ich hatte ja schon mal geschrieben das ich zum zweiten mal durch die prüfung gefallen bin... ich werde jetzt wiederspruch einlegen... hat jemand eine ahnung wie lang das dauert eh man antwort bekommt ?? und wie lang das dauert wenn die dem wiederspruch zu stimmen ?? hat schon mal jemand sowas durchgemacht?? liebe grüße und danke
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
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hallo... ich würde das ganze auf jeden fall WIDERSPRUCH nennen  wider = im sinne von "gegen"... wieder = im sinne von "nochmal" gruß - saloia ------------------------------------- >>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw) ....UND EINE NEUE SOFTWARE BRAUCHEN WIR AUCH ENDLICH !!
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Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 12
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super tolle antwort kann nicht jeder sone leuchte sein....
das hilft mir gar nicht
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Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 592
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Muss Saloia Recht geben. Aber gerade wenn du WIDERSPRUCH einlegst sollte es doch auch ohne Fehler sein. Kommt sonst nicht so gut an.
flying19
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Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562
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hallo kliem, mach dir nix aus den kommentaren meiner vorschreiber. ist für dich ne doofe situation, vor allem, wenn du in den meisten fächern gut bist und "nur" durch ein fach gerauscht bist. Mir gings damals auch so ähnlich, doch ich hab beim 2. anlauf bestanden. Anatomie ist blöderweise nunmal grundlage für unseren job und wird dir immer und überall begegnen. Ich würde Dir raten, deine energie an eine neue ausbildung zu hängen, du hast doch viel wissen in dir, das kannst du ausnutzen. erkundige dich doch mal bei der berufsberatung, welche verwandten berufe dir noch spass machen könnten und dann leg nen super neustart hin und schließ die nächste prüfung mit bravur ab!
Auf gehts!
Liebe Grüße und viel glück Claudia
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Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 12
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mhh.. neuen beruf ?! bin da schon am suchen aber ich liebe einfach meinen momentanen job als ergo..
is schon richtig das die rechtschreibung bei so einer sache stimmen muss aber das schreib ich auch nicht so zwischen durch sondern nehm mir dazu zeit und mach das richtig...
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1225
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Gibt es nicht eine Regelung wenn du ein komplettes Jahr nochmal machst das du dann noch einmal zugelassen wirst zur Prüfung? Erkundige dich doch mal.
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Registriert seit: 23.06.2005
Beiträge: 432
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Wer im Gesetz nachliest wird den Passus finden, dass man nicht nur wegen eines Faches durchfallen kann - höchstens wegen einer Fächergruppe. Und zweimal durchfallen bedeutet meines Wissens, dass jegliche Chance auch vertan ist. Steht ebenfalls im Gesetz... Mit Deinem Widerspruch sieht es meines Erachtens schlecht aus, prüfen doch immer mindestens 2 Prüfer, die eine gemeinsame Note festlegen...
Hast Du einmal Deine Prüfungsunterlagen eingesehen? Würde ich VOR dem Widerspruch machen, denn eventuell sind die Unterlagen "wasserdicht" und dann hast Du unnötig Zeit und Geld investiert...
GLG
Tilda
"Nichts ist im Verstand, was nicht zuvor in der Wahrnehmung wäre."
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Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621
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Zitat: mhh.. neuen beruf ?! bin da schon am suchen aber ich liebe einfach meinen momentanen job als ergo..
Nur interessehalber: Du hast einen Job als Ergo?........
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Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 12
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naja ja arbeite in ner einrichtung und übernehm ergo aber bin momentan noch nur hilfskraft...
deswegen kämpf ich ja so um mein abschluß
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Registriert seit: 21.03.2002
Beiträge: 364
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Hi Kliem,
den Widerspruch reichst Du bei der aufsichtführenden Behörde deiner Prüfung ein, in den meisten Fällen eine Bezriksregierung. Zweimal durchgefallen bedeutet, dass Du in jedem Bundesland die gesamten drei Ausbildungsjahre nachholen musst. Auch in den Fächergruppen ( schriftlich, mündlich, praktisch ) muss man alle Prüfungen mit "aureichend" meistern. Bei einem Nichtbestehen im praktischen Teil wird von den Prüfern in Abstimmung mit der aufsichtführenden Stelle eine Auflage zur Wiederholung der fachpraktischen Unterweisung angeordnet, z.B.: Peddigrohr oder Praktikum im psycosozialen Bereich.
Bei einem Widerspruch wird es vor dem Verwaltungsgericht verhandelt, hier solltest Du dir Rat von einem Experten holen, der deine Chancen auf eine erneute Prüfungszulassung genau betrachtet.
Mehr kann ich Dir leider auch nicht sagen.
Gruß
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Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 39
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Hallo Kliem, Einen Widerspruch stellst du an das Regionalschulamt, die ja eigentlich die Prüfungsabnehmer sind und dir deshalb den Widerspruch nicht stattgeben werden. Aus Prinzip nicht, denn wer klagt sich denn gern selber an? Such dir am Besten einen Anwalt, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat und geh mit ihm die Prüfungsbestimmungen durch, eventuell findet ihr Formfehler im Ablauf der Prüfungsabnahme (da werden manchmal VIELE gemacht!) Subjektive Empfindungen/ Gründe, wie die Lehrerin kann mich nicht leiden zählen eher nicht (außer du kannst solche Aussagen mittels Zeugen beweisen!). Im Großen und Ganzen ist die Sache eher aussichtslos. Ich persönlich finde ja, dass solche Geschehnisse oft auch eine Botschaft/ Sinn in sich tragen. Vielleicht gibt es einen schöneren Beruf zu dem du gerufen wirst?! Ich wünsche dir ALLES GUTE! Und halt die Ohren steif  >>Willst du dich am Ganzen erquicken, so musst du das Ganze im Kleinsten erblicken.<< Johann Wolfgang von Goethe
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Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 122
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Mir tut es sehr leid für dich, egal aus welchem Grund du es nicht geschafft hast! Aber du müsstest doch gelernt haben das du ohne den Abschluss auch nicht also ergo. arbeiten darfst. Damit machst du dich strafbar. Also wenn ich dich richtig verstanden habe und du wirklich noch arbeitest, und sei es nur als Aushilfe: Lass es lieber. wenn ich dich falsch verstanden hab, hab ich nix gesagt  Viel Glück bei deiner Suche, ich denke auch, nutz dein Wissen und such dir was anderes. Verplemper nicht deine Zeit, ja? lg, sara _____________________________________ Ich kann nur unter Druck lernen......... drückst du mich???
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