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wiederspruch

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8. März 2010 12:37 # 1
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 12

Hallo nochmal...

ich hatte ja schon mal geschrieben das ich zum zweiten mal durch die prüfung gefallen bin... ich werde jetzt wiederspruch einlegen... hat jemand eine ahnung wie lang das dauert eh man antwort bekommt ?? und wie lang das dauert wenn die dem wiederspruch zu stimmen ??

hat schon mal jemand sowas durchgemacht??

liebe grüße und danke

8. März 2010 15:28 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

hallo...

ich würde das ganze auf jeden fall WIDERSPRUCH nennen

wider = im sinne von "gegen"...
wieder = im sinne von "nochmal"



gruß - saloia
-------------------------------------

>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)

....UND EINE NEUE SOFTWARE BRAUCHEN WIR AUCH ENDLICH !!

8. März 2010 17:45 # 3
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 12

super tolle antwort kann nicht jeder sone leuchte sein....

das hilft mir gar nicht

8. März 2010 17:52 # 4
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 592

Muss Saloia Recht geben. Aber gerade wenn du WIDERSPRUCH einlegst sollte es doch auch ohne Fehler sein. Kommt sonst nicht so gut an.

flying19
8. März 2010 20:21 # 5
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

hallo kliem, mach dir nix aus den kommentaren meiner vorschreiber.
ist für dich ne doofe situation, vor allem, wenn du in den meisten fächern gut bist und "nur" durch ein fach gerauscht bist.
Mir gings damals auch so ähnlich, doch ich hab beim 2. anlauf bestanden.
Anatomie ist blöderweise nunmal grundlage für unseren job und wird dir immer und überall begegnen.
Ich würde Dir raten, deine energie an eine neue ausbildung zu hängen, du hast doch viel wissen in dir, das kannst du ausnutzen.
erkundige dich doch mal bei der berufsberatung, welche verwandten berufe dir noch spass machen könnten und dann leg nen super neustart hin und schließ die nächste prüfung mit bravur ab!

Auf gehts!

Liebe Grüße und viel glück
Claudia


8. März 2010 20:24 # 6
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 12

mhh.. neuen beruf ?! bin da schon am suchen aber ich liebe einfach meinen momentanen job als ergo..

is schon richtig das die rechtschreibung bei so einer sache stimmen muss aber das schreib ich auch nicht so zwischen durch sondern nehm mir dazu zeit und mach das richtig...



8. März 2010 22:45 # 7
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1225

Gibt es nicht eine Regelung wenn du ein komplettes Jahr nochmal machst das du dann noch einmal zugelassen wirst zur Prüfung? Erkundige dich doch mal.

9. März 2010 14:51 # 8
Registriert seit: 23.06.2005
Beiträge: 432

Wer im Gesetz nachliest wird den Passus finden, dass man nicht nur wegen eines Faches durchfallen kann - höchstens wegen einer Fächergruppe.
Und zweimal durchfallen bedeutet meines Wissens, dass jegliche Chance auch vertan ist. Steht ebenfalls im Gesetz...
Mit Deinem Widerspruch sieht es meines Erachtens schlecht aus, prüfen doch immer mindestens 2 Prüfer, die eine gemeinsame Note festlegen...

Hast Du einmal Deine Prüfungsunterlagen eingesehen? Würde ich VOR dem Widerspruch machen, denn eventuell sind die Unterlagen "wasserdicht" und dann hast Du unnötig Zeit und Geld investiert...

GLG


Tilda

"Nichts ist im Verstand, was nicht zuvor in der Wahrnehmung wäre."
9. März 2010 15:30 # 9
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Zitat:

mhh.. neuen beruf ?! bin da schon am suchen aber ich liebe einfach meinen momentanen job als ergo..



Nur interessehalber: Du hast einen Job als Ergo?........

9. März 2010 21:19 # 10
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 12

naja ja arbeite in ner einrichtung und übernehm ergo aber bin momentan noch nur hilfskraft...

deswegen kämpf ich ja so um mein abschluß

10. März 2010 16:26 # 11
Registriert seit: 21.03.2002
Beiträge: 364

Hi Kliem,

den Widerspruch reichst Du bei der aufsichtführenden Behörde deiner
Prüfung ein, in den meisten Fällen eine Bezriksregierung.
Zweimal durchgefallen bedeutet, dass Du in jedem Bundesland die
gesamten drei Ausbildungsjahre nachholen musst.
Auch in den Fächergruppen ( schriftlich, mündlich, praktisch ) muss man
alle Prüfungen mit "aureichend" meistern.
Bei einem Nichtbestehen im praktischen Teil wird von den Prüfern in Abstimmung mit
der aufsichtführenden Stelle eine Auflage zur Wiederholung der fachpraktischen Unterweisung
angeordnet, z.B.: Peddigrohr oder Praktikum im psycosozialen Bereich.

Bei einem Widerspruch wird es vor dem Verwaltungsgericht verhandelt, hier solltest Du dir
Rat von einem Experten holen, der deine Chancen auf eine erneute Prüfungszulassung genau
betrachtet.

Mehr kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Gruß

10. März 2010 20:48 # 12
Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 39

Hallo Kliem,

Einen Widerspruch stellst du an das Regionalschulamt, die ja eigentlich die Prüfungsabnehmer sind und dir deshalb den Widerspruch nicht stattgeben werden. Aus Prinzip nicht, denn wer klagt sich denn gern selber an? Such dir am Besten einen Anwalt, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat und geh mit ihm die Prüfungsbestimmungen durch, eventuell findet ihr Formfehler im Ablauf der Prüfungsabnahme (da werden manchmal VIELE gemacht!) Subjektive Empfindungen/ Gründe, wie die Lehrerin kann mich nicht leiden zählen eher nicht (außer du kannst solche Aussagen mittels Zeugen beweisen!). Im Großen und Ganzen ist die Sache eher aussichtslos.
Ich persönlich finde ja, dass solche Geschehnisse oft auch eine Botschaft/ Sinn in sich tragen. Vielleicht gibt es einen schöneren Beruf zu dem du gerufen wirst?!

Ich wünsche dir ALLES GUTE! Und halt die Ohren steif

>>Willst du dich am Ganzen erquicken, so musst du das Ganze im Kleinsten erblicken.<<
Johann Wolfgang von Goethe
11. März 2010 19:48 # 13
Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 122

Mir tut es sehr leid für dich, egal aus welchem Grund du es nicht geschafft hast!

Aber du müsstest doch gelernt haben das du ohne den Abschluss auch nicht also ergo. arbeiten darfst. Damit machst du dich strafbar.

Also wenn ich dich richtig verstanden habe und du wirklich noch arbeitest, und sei es nur als Aushilfe: Lass es lieber.

wenn ich dich falsch verstanden hab, hab ich nix gesagt

Viel Glück bei deiner Suche, ich denke auch, nutz dein Wissen und such dir was anderes. Verplemper nicht deine Zeit, ja?

lg, sara

_____________________________________
Ich kann nur unter Druck lernen.........
drückst du mich???
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