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Müssen Räume zur Artztpraxis getrennt sein?

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9. März 2010 12:48 # 1
Registriert seit: 02.09.2009
Beiträge: 8

Hallo, ich habe das Angebot bekommen, Räume einer Artztpraxis anzumieten und dort mit einer speziellen Fortbildung zu arbeiten, zu den Zeiten wo die Ärtztin nicht arbeitet.(als Ergotherapeutin)
Müsste aber die Räume als Ergotherapiepraxis zulassen,und habe gelesen, das das zur Artztpraxis räumlich getrennt sein muss.
Weiss da jemand etwas zu?
Wäre für mich die Chance auf Selbständigkeit, zumal mit kleinerer Miete in einem super Umfeld.




9. März 2010 13:15 # 2
Registriert seit: 27.12.2005
Beiträge: 159

hallo spency,

hmmm, würde mich auch interessieren....vorallem was bedeutet getrennt ?? wie kann eine Trennung aussehen ??

zorali

9. März 2010 15:21 # 3
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 408

Hallo Spency,

ich habe mich mit dem Thema Selbständigkeit auch schon beschäftigt.Ich weiß auf jeden Fall, wenn man sich selbst.macht muss man eine Praxis vorweisen können die anerkannt werden muss.Die wird aber nur anerkannt wenn die räumlichen Vorraussetzungen erfüllt sind.
Ein Vorraussetzungspunkt ist:die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn-und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Und du musst eine eigene ergoth.Nutzfläche von mindestens 40 qm nachweisen können.

Also kann man aus einer Praxis nicht zwei machen

Lg

9. März 2010 19:05 # 4
Registriert seit: 02.09.2009
Beiträge: 8

Hey, ich danke Dir, hab ich mir schon gedacht, echt schade.
Gibts denn noch eine andere Möglichkeit, z.B als freier Mitarbeiter in einer anderen Praxis angestellt zu sein und in Ihren Räumlichkeiten zu arbeiten? Oder geht das auch nicht?
Hat einer noch eine Idee was man machen kann?
Lieben Gruss



10. März 2010 08:30 # 5
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

Zitat:

Möglichkeit, z.B als freier Mitarbeiter in einer anderen Praxis angestellt zu sein und in Ihren Räumlichkeiten zu arbeiten?



moin--- grundsätzlich wirst du als fm nicht angestellt, sondern arbeitest als selbständige (regularien und voraussetzungen hier im forum zu finden) mit praxen zusammen.

behandlungen zu lasten der gkv dürfen ausschließlich in zugelassenen praxisräumen geleistet werden (wahlweise im ärztlich verordneten hausbesuch direkt beim patienten)


gruß - saloia
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