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Diskussionsforum

Deckenhöhe Praxisräume

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22. März 2010 23:10 # 1
Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 2

Hallihallo,
ich würde gerne eine Praxis aufmachen. Es ist ein Fachwerkhaus, dessen Deckenhöhe variiert.
Welche Räumne genau müssen eine Deckenhöhe von 2,40 m haben, auch Büro und Lagerräume?
Und wie sieht es aus später die Räume z.B. ursprünglich Büroräume auch als Therapieräume zu nutzen. Ist es Gemauschel, wieweit kann ich das machen?
und wie deklariere ich am besten meine Räume?
Danke
M

23. März 2010 07:38 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Laut Zulassungsempfehlungen müssen alle Praxisräume eine Deckenhöhe von 2,40 m haben.
Die Räume müssen nicht deklariert werden. Ein extra Büroraum ist garnicht vorgesehen.
Lediglich, daß PC, Patientendoku-Schrank etc. vorhanden sind. Wo die stehen, ist laut Zulassungs-
empfehlungen nicht festgelegt.
Wegen der variierenden Deckenhöhe würde ich an Deiner Stelle
VOR Unterzeichnung des Mietvertrages bei den beiden entscheidenden KKs vor Ort,
AOK und VdEK anfragen, ob dies so akzeptiert wird.
Die Krankenkassen können im Einzelfall von den Zulassungsempfehlungen abweichen,
eben weil es nur EMPFEHLUNGEN sind.

LG,
chipchap

23. März 2010 09:28 # 3
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 823

Hallo,

bei einer Kassenzugelassenen Praxis sind die 2,40 mtr. Deckenhöhe vorgeschrieben, wenns aber 1-2 cm weniger sind , gibt es meist auch keine Probleme. Ich habe das direkt mit den Kassen besprochen, und da gibt es Spielraum

Es werden in der Zulassung von "Praxisräumen" gesprochen, also nicht explizit Behandlungsraum und Büro.
Das heisst, alles muß diese Norm erfüllen, ist leider so...

Du musst auch einen Raumplan vorzeigen, wo jeder einzelne Raum genau bezeichnet ist.

Mauscheln ist erst mal nicht viel drin. Nachher schaut dann keiner mehr, so sagten jedenfalls viele PI.
Ob´s stimmt ????

Gruß
Sven


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Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
23. März 2010 12:43 # 4
Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 29

Wir haben das vor einigen Jahren auch gehabt. Die Raumhöhe differierte auch nur um 2 cm von den Vorgaben und zwar UNTER den freiliegenden Deckenbalken. Wir haben für diese Räume keine Zulassung erhalten, da es sich um eine lichte Höhe, d.h. über die gesamte Deckenfläche durchgehend vorhandene Höhe, handeln muss. Auch der Hinweis, das wir doch in jedem Fall Balken für die Schaukelaufhängen einziehen müssten und damit dann auch bei einer Deckenhöhe von 2,40 niedrigere Bereiche ( unterhalb der Balken) haben würden, wurde nicht akzeptiert.
Fazit: Deckenhöhe heißt 240cm mindestens und zwar über die Gesamte Fläche!!!

chj

23. März 2010 17:17 # 5
Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 2

Vielen Dank an euch alle für die Infos.
Dann werde ich jetzt mal mein Glück bei den KKs versuchen und gute Argumente suchen.

das heißt nach Praxiszulassung kräht kein Hahn mehr nach?
oder kommen nochmal spontan Praxisprüfer?

Wäre schön nochmal nen kurzes Feedback zu bekommen. Könnte die Praxis evtl. noch umgestalten.

Danke
M

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