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Hallo Annette, klar sind wir freiberufler wie RA oder auch Steuerberater, dies ist natürlich auch ein steuerlicher Begriff, aber sonst zählen wir aber zum Gewerbe. Also muß ein "Wohnraum" in einen "Gewerberaum" umgewandelt werden, denn für diese gelten es dann andere Grundlagen. Schau auch einmal in eine Tageszeitung, dort gibt es ja auch nur bei Mietangeboten die Bereiche: Wohnrungen und Gewerberäume. Den Antrag zur Umwandlung muß normaler weise der Vermieter stellen. MfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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