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Diskussionsforum

Praxisräume-Gewerberäume???

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9. April 2010 23:50 # 1
Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 121

Hallo, ich hab da mal ne Frage...:
Laut §18 sind wir selbständige Ergotherapeuten von der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer befreit...
Wie sieht das denn mit den Praxisräumen aus??? Müssen das Gewerberäume sein, bzw. muß ich eine Nutzungsänderung veranlassen falls die Räume nicht als Gewerberäume ausgeschrieben sind, z.B. Wohnungen...
(es geht mir bei der Frage nicht um die räumlichen Vorraussetzungen einer Praxis wie z.B. die Deckenhöhe... )
Es wäre schön wenn hier jemand ist der mir helfen kann, weil ich bei meiner bisherigen Suche nirgends eine Auskunft gefunden habe.
MfG
Annette

10. April 2010 08:46 # 2
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Hallo Annette,
auch bei Praxisräumen muss eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt werden.

Hier findest du ein Muster Link

Bei gemieteten Räumlichkeiten ist dies Aufgabe des Vermieters.

Grüße von

Maria2

10. April 2010 08:59 # 3
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Annette,
klar sind wir freiberufler wie RA oder auch Steuerberater, dies ist natürlich auch ein steuerlicher Begriff, aber sonst zählen wir aber zum Gewerbe. Also muß ein "Wohnraum" in einen "Gewerberaum" umgewandelt werden, denn für diese gelten es dann andere Grundlagen.
Schau auch einmal in eine Tageszeitung, dort gibt es ja auch nur bei Mietangeboten die Bereiche: Wohnrungen und Gewerberäume.
Den Antrag zur Umwandlung muß normaler weise der Vermieter stellen.
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
10. April 2010 19:42 # 4
Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 121

Danke euch,
dieser Punkt in Sachen "Niedergelassener Ergotherapeut" war mir nicht so klar...
JETZT aber
Gruß von
Annette

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