Geändert am 15.04.2010 16:35:00
Zitat:@saloia
Aufgabe für dich: erklär doch mal für alle verständlich den Begriff "freiberuflich".
Das Fach Berufskunde scheint in den letzten Jahren doch zu leiden. Bin gespannt ob du das hinbekommst.

gerafft für die, die nicht lesen mögen:
- freiberuflichkeit ist eine rein steuerliche definition und sagt nichts über die form des arbeitsverhältnisses aus...
-freiberuflichkeit ist nicht (allein) davon abhängig, ob man eigene rechnungen schreibt, sondern davon, ob die tätigkeit den sog. freien oder katalogberufen zugeordnet wird..
-WEIL ergotherapeuten zu den katalogberufen gehören, sind sie per se, egal in welchem status (AN,AG,FM) freiberufler..
-FM _wie_ PI sind also immer nicht nur freiberufler, sondern _selbständige_ freiberufler, AN eben _angestellte_ freiberufler..
für die, die lesen mögen:
leicht gekürzt, aber, wie ich finde, wirklich für jeden verständlich..
volltext: www.arbeitsratgeber.com
Definition, Erklärung
Die juristische Definition von freiberuflichen Tätigkeiten (freien Berufen) erfolgt im Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) § 1. Zusammenfassend gilt: Freiberufliche Tätigkeiten sind selbständig ausgeübte............. Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
Freie Berufe haben noch folgende weitere Merkmale: Sie beruhen auf besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung. Und sie beinhalten die Erbringung von Dienstleistungen höherer Art (und zwar in persönlicher, eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Weise) im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.)
Einstufung der Freien Berufe als "Katalogberufe"
Im EStG § 18 Abs. 1, Nr. 1 sowie im PartGG wird ein katalogähnlicher Überblick über die Tätigkeiten gegeben, die unstrittig zu den freien Berufen gezählt werden. Diese umfassen:
Heilberufe:
Ärzte
Zahnärzte
Tierärzte
Heilpraktiker
Krankengymnasten
Ergotherapeuten
Hebammen
Heilmasseure
Diplom-Psychologen
Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe:
Rechtsanwälte
Patentanwälte
Notare (soweit nicht Beamte)
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Steuerbevollmächtigte
Beratende Volks- und Betriebswirte
Vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren)
Naturwissenschaftliche/technische Berufe:
Ingenieure
Wissenschaftler
Handelschemiker
Architekten, Stadtplaner
Lotsen
hauptberufliche Sachverständige
Informationsvermittelnde Berufe/Kulturberufe:
Journalisten
Bildberichterstatter
Dolmetscher/Übersetzer
Künstler
Schriftsteller
Designer
Dozenten
Lehrer/Erzieher
Neben den Katalogberufen haben der Bundesfinanzhof (BFH) und die Rechtsprechung noch eine ganze Reihe von katalogähnlichen Berufen definiert. ..................................
Die freiberufliche Selbständigkeit besitzt gegenüber einer selbständigen Gewerbetätigkeit Vorteile. Denn wer Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des EStG ist, muss:
-kein Gewerbe anmelden
-kein IHK-Pflichtmitglied werden
-sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen
-Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen (anm.: als HM-Erbringer nach §14,Nr. 4 EstG auch von der USt befreit)
-keine doppelte Buchführung betreiben
Ferner sind Freiberufler (im Gegensatz zu Gewerbetreibenden) bei der Wahl ihres Geschäftssitzes nicht an die Vorgaben eines Bebauungsplanes gebunden. Sie können sich .....in allen Gebietstypen ausser in Sondergebieten niederlassen, solange sie nicht mehr als 50% der Gebäudefläche für ihre Tätigkeit beanspruchen.
Mitglieder der freien Berufe im Sinn des EStG müssen sich lediglich beim Finanzamt anmelden und sind einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet anhand der konkret ausgeführten Tätigkeit, ob diese freiberuflich ist oder gewerblichen Charakter besitzt. Bei den Katalogberufen wird die Freiberuflichkeit durchweg anerkannt. ..............................................
Umgangssprachlich wird der Begriff "Freiberuflichkeit" oft sehr ungenau verwendet....(anm:SIC!!)
Hierbei kann natürlich die Tätigkeit in einem freien Beruf im Sinne der Katalogberufe des EStG gemeint sein. (anm: Zb eben "WIR" )
In anderen Fällen wird im Alltagsdeutsch mit "freiberuflich" jedoch die freie Mitarbeit, die Tätigkeit als Honorarkraft oder das Freelancing in Projekten umschrieben..........
Folgende, kleine Liste von allgemeinen Merkmalen freier Berufe hilft bei einer ersten Einordnung der eigenen Tätigkeit.
Freiberuflichkeit
-erfordert eine........................... starke Eigenbeteiligung an der Tätigkeit
-liegt nicht vor, wenn Handel oder Massenproduktion betrieben werden
-lässt die eigene Arbeitsleistung (oft Dienstleistung) im Vordergrund stehen, während bei Gewerbetätigkeit häufig der Kapitaleinsatz........... dominiert
edit:formatierung
gruß - saloia
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>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)
....UND EINE NEUE SOFTWARE BRAUCHEN WIR AUCH ENDLICH !!