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auflagen praxisräume

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14. April 2010 07:41 # 1
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

hallo liebe kollegen, stehe kurz vor der abnahme und gerade sieht es noch ein bißchen nach baustelle aus, aber eine praxis läßt sich auch schon erkennen die auflagen der krankenkasse sind mir bekannt und erfüllt der zugang ist rollstuhlgerecht, es gibt einen warteraum etc.

aber nun meine frage: gibt es noch andere stolpersteine? ich habe im forum etwas über eine zweite notwendige toilette gelesen, die aber nicht in unmittelbarer nähe sein muß. gibt es noch andere auflagen zu beachten? was ist euch bekannt oder an welche hürden könnt ihr euch erinnern?

vielen dank für eure rückmeldung! mit freundlichen grüßen! anna

14. April 2010 23:17 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Hallo,
die Auflage für eine zweite Toilette gibt es in den Zulassungsempfehlungen der
Krankenkassen nicht.
Vielleicht hat es irgendwo in Deutschland mal ein KK-Vertreter verlangt (warum auch immer..) und das kann er auch, weil die Zulass.empfehlungen eben nur Empfehlungen sind und die jeweils zuständige regionale Zulassungsstelle der Krankenkasse dies "auslegen" kann.
Deshalb helfen Tipps hier aus dem Forum auch wenig. Du musst Dich bei
Deinen zuständigen Stellen erkundigen, ob sie Auflagen haben, die vom Text
der "Empfehlungen" abweichen.
LG,
chipchap

15. April 2010 06:22 # 3
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

hallo chipchap,

danke für deine rückmeldung. ich dachte jetzt weniger an die krankenkassen, da ich deren auflagen meines erachtens erfülle - hab mich dort schon rechtzeitig erkundigt, ob meine planung so funktioniert.

dachte jetzt eher an andere behörden, die auf einen zukommen könnten, wie das gesundheitsamt oder andere.ich frage mich, ob sich noch andere institutionen für mich interessieren.

das einzige statement vom gesundheitsamt mir gegenüber war, dass neben dem waschbecken im wc ein zweites handwaschbecken da sein muß - habe ich zB in einer arbeitsplatte im handwerksbereich integriert.

lg!
15. April 2010 17:01 # 4
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Hallo anepalme,

ach so !
dann wäre es ganz gut, wenn Du für Dich einen Hygieneplan
aufstellen würdest. Quasi in Tabellenform: welche Flächen, Materialien
werden mit welchem Mittel mit welcher Frequenz gereinigt.
Du solltest auch ein Handdesinfektionsmittel da haben. Nicht nur für Dich als Behandler, sondern auch für die Patienten, die ja alle ins gleiche Erbsenbad fassen (und das ist schlecht abwischbar!).
Vielleicht noch was zur Sicherheit: der Betriebs-Erste-Hilfe-Kasten
sollte entweder für jeden sichtbar an einer Wand hängen, oder in einem Schrank sein, der deutlich mit dem grünen Kreuz gekennzeichnet ist.
Rauchmelder an der Decke sind keine Pflicht, aber sinnvoll und preiswert!

LG,
chipchap

15. April 2010 20:59 # 5
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

vielen dank!! sehr gut zu wissen. danke! anna

6. Mai 2010 14:03 # 6
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

Geändert am 06.05.2010 14:05:00
ich nochmal,gibt es erfahrungen zum thema feuerlöscher? ist der vorschrift? gibt es best. din norm, die einzuhalten wäre? ist der zur abnahme erforderlich?
oder reicht es auch schon zu, wenn ich weiß, wo außerhalb meiner räumlichkeit einer zu finden ist?
vielen dank im voraus!!

6. Mai 2010 14:14 # 7
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Die Feuerlöscheinrichtung muss zur Abnahme vorhanden sein. Die Vorschriften der UVV gelten darüber hinaus sowieso. Bei der BGW gibt es ´neben der UVV auch Hinweise zu Art und Umfang der vorzuhaltenden Feuerlöscheinrichtungen.

Und nein, es reicht nun wirklich nicht zu wissen, dass es im nächsten Baumarkt einen Feuerlöscher gäbe, den man sich im Notfall leihen könnte.... [späßle]

die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
6. Mai 2010 18:23 # 8
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

der baumarkt ist wirklich nicht weit, hab mir aber jetzt einen gekauft. @gross vielen dank für die motivierenden worte! aber an einen feuerlöscher habe ich überhaupt nicht gedacht - und das ganz ganz kurz vor der abnahme :/

lg
7. Mai 2010 08:45 # 9
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Geändert am 07.05.2010 18:08:00
und nicht vergessen, den Feuerlöscher alle zwei Jahre prüfen zu lassen.....



die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
7. Mai 2010 08:59 # 10
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 924

Geändert am 07.05.2010 09:04:00
Papierhandtücher fallen mir noch ein. es dürfen meines wissens keine "mehrweg-frottee-handtücher" verwendet werden.

und fluchtwege sollten auch gekennzeichnet sein.
7. Mai 2010 21:31 # 11
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

hey, hab so ein supersparset bei ebay ersteigert, sooooooo viele papierhandtücher - im ersten moment war ich schockiert, aber wenigstens eine sache um die ich mich sehr langfristig nicht kümmern muß

der feuerlöscher hat bereits seinen platz gefunden und natürlich passend ein schild dazu und morgen ist die abnahme - hoffentlich!

lg! anna
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