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Diskussionsforum

Halb PKV, halb Beihilfe

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11. Oktober 2010 23:19 # 1
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227

Hallo,
eine neue Patientin von mir ist Lehrerin, es würde "halb die PKV und halb die Beihilfe zahlen". Ich solle ihr einfach eine Rechnung schicken.
Wie handhabt Ihr das? Privat-Tarife oder beihilfefähige Höchstsätze?

Schon mal herzlichen Dank für Eure Kommentare!

Frenzie
12. Oktober 2010 09:11 # 2
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo Frenzie,

Bei Privattarifen muß der Pat. evt noch die Differenz aus eigener Tasche zuzahlen. Eigentlich ist das auch nicht unsere Angelegenheit, da wir mit dem Patienten einen Behandlungs- Vertrag schließen wo Alles mit aufgeführt ist.
Ich habe auf Grund eigener Erfahrungen die Chose mit den Beihilfe-Sätzen gewählt. Gerade bei Beamten und Lehrern bin ich mittlerweile von den "Privattarifen" runtergegangen, bei "richtigen" Privatos handhabe ich es etwas anders.
Natürlich spreche ich vor der Behandlung mit dem Patienten über die Abrechnung, schließe den Vertrag ( Hierzu wurde schon Vieles geschrieben- bitte die Suchefunktion nutzen).
[Rechnung in 2-facher Ausfertigung und Kopie der VO mitsenden].

Bonne Chance

Mieux vaut prévenir que guérir
(frz. Sprichwort)

M.G. Masterli 207CC-RCZ
12. Oktober 2010 09:13 # 3
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 222

Hallo,
das hatte ich zwar noch nicht, aber ich würde den Privattarif nehmen, da die Kassen sich das teilen.
Anja

12. Oktober 2010 21:24 # 4
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227

Merci beaucoup und herzlichen Dank!

Frenzie
12. Oktober 2010 21:26 # 5
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227

Geändert am 12.10.2010 21:48:00
Doppelten Dank!

Frenzie
12. Oktober 2010 21:59 # 6
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Geändert am 12.10.2010 22:00:00
Hallo Frenzie,

de rien ma chère, bonne chance
(Nichs zu danken, viel Glück)
M.

Mieux vaut prévenir que guérir
(frz. Sprichwort)

M.G. Masterli 207CC-RCZ
13. Oktober 2010 12:09 # 7
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 22

Hallo Frenzie und Anja999,

also wenn man nur den allgemeinen eigenen Privattarif nimmt - nimmt das leider nicht immer erfreuliche Wege. Denn viele private Zusatzversicherungen, die für Beihilfe Berechtigte Versicherungen abschließen, schließen nur die Beihilfehöchstsätze ab - sie zahlen nur die Differenz - also z.B. pauschal gesagt die Beihilfestelle übernimmt 50% von 40 Euro - 20 Euro, die anderen 20 Euro zahlt die Zusatzversicherung, aber auch nur das. Hast Du 50.- Euro als Honorar, muss der Patient also die restlichen 10.- Euro selbst zahlen.
Es gibt mittlerweile Urteile, dass die Versicherungen sich nicht auf die Beihilfehöchstssätze versteifen dürfen - aber ich meine nur, die einen Therapeuten nehmen eben die Privatsätze und müssen dann es vertreten ! - die anderen nehmen die Beihilfesätze und geben leider auch den Versicherungen recht. Man muss für sich und den jeweiligen Klienten die richtige Wahl treffen, so sehe ich das. Und viel aufklären auf der Klientenseite!!

Viele Grüße und viel Glück also!
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