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ergotherapeutische arbeit an freier Schule?

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5. November 2010 21:40 # 1
Registriert seit: 02.09.2009
Beiträge: 8

Ich bin freier Mitarbeiter einer ErgoPraxis und habe die Möglichkeit an einer freien Schule Räume zu bekommen um dort mit einer speziellen Methode ergotherapeutisch zu arbeiten, die Methode geht in Bereich der Kunst/Gestaltherapie.
Was ist dafür Vorraussetzung bzw. ist das so rechtlich machbar?
Die Kinder würden Ergo Rezept bekommen, welches dann über die Praxis abgerechnet würde.
Muss dafür vom Arzt Hausbesuch angekreuzt werden oder ist so mgl.?
Ich weiss das Kollegen von mir auch an Schule arbeiten, bin mir aber nicht sicher ob das vor den Kassen so Bestand hat bzw. so rechtens ist.
Bin gespannt, zumal sich dort ganz viel aufbauen lassen würde.

6. November 2010 07:27 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Grundsätzlich ist das Erbringen von Leistungen von Heilmitteln in Schulen/Kindergärten untersagt !!
Weil das eben nicht unter Hausbesuch fällt. Hausbesuch ist das "zu Hause" eines Menschen: Elternhaus, eig, Wohnung, Pflegeheim, betreutes Wohnen etc.
Wenn Kollegen trotzdem so verfahren, arbeiten sie entweder illegal (und hatten einfach nur Glück bis jetzt, dass nix rauskam) oder sie haben mit den regionalen KKs (AOK und VdEK) eine Ausnahmeregelung vereinbart..
Sollte ohne Erlaubnis mit Kindern in Schulen/Kindergärten gearbeitet werden, greift die Betriebshaftpflicht des Therapeuten nicht mehr!!
Bei einem Schaden am Patient, verursacht durch den Therapeuten, sähe es dann ganz böse aus.

Ich rate Dir, zunächst mal die Kollegen, die so arbeiten, zu fragen, wie sie das mit den KKs abgesprochen haben!

LG, chipchap

6. November 2010 09:45 # 3
Registriert seit: 02.09.2009
Beiträge: 8

Darunter fallen auch integrative Kindergärten bzw. Integrationsstätten?
Welche Mglk. habe ich denn dann die Kinder zu behandeln?
In deren Zuhause als Hausbesuch oder in einer Praxis in der Nähe? (Müsst ich dann erstmal finden!)
Wenn das ohne Rezept, also privat bezahlt würde, wärs egal oder?
Könnte ich von der Schule auch als Ergo angestellt werden?
Lg spency



6. November 2010 09:51 # 4
Registriert seit: 02.09.2009
Beiträge: 8

Geändert am 06.11.2010 09:54:00
Das heisst, die freien Mitarbeiter haben nur die Mglk. in einer Praxis zu therapieren oder aber als Hausbesuch in der Whg. des Pat., wo die Mglk. ja teilw. viel begrenzter sind? Kann man Ausnahmesachen mit den Kassen vereinbaren, wenn ja wie?

7. November 2010 10:27 # 5
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Für Ausnahmegenehmigungen gibt es zwei Möglichkeiten.
1. du läßt dir jeder Kind einzeln von den Kassen genehmigen, d. h. du frägst an ob du das so machen darfst und holst dir dafür eine "Sondergenehmigung"
oder
2. du gehst als Institution in Sonderverhandlungen mit den Kassen um grundsätzlich solche Behandlungen durchführen zu können. Da werden eigene Behandlungssätze ausgehandelt und auch eigene Postitionsnummern Das scheint für dich als FM dann doch eher nicht infrage zu kommen, denke ich

lg

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