Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Verordnungsmenge >10?

Diskussionsforum

Verordnungsmenge >10?

Optionen:
11. November 2010 20:48 # 1
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227

Hallo Ihr Lieben,
habe wieder mal ne Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, dass eine "Sudeck"-Pat. mit IS SB5 mehr als 10 Behandlungen pro Verordnung bekommt?
Dauert ja bekanntlich etwas länger ...
Vielen Dank schon mal

Frenzie
11. November 2010 22:50 # 2
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 150

Ja klar ist das möglich, kommt auf den Arzt an - wenn der Arzt aber immer nach 10x seinen Bericht möchte, verschreibt er immer nur 10 pro Verordnung.
12. November 2010 01:44 # 3
Registriert seit: 06.04.2007
Beiträge: 44

Hey Frenzie,
laut meinem Kenntnisstand ist dies möglich wenn der Arzt es verodnet allerdings erst wenn der Patient ausserhalb des Regelfalls ist darf auf dem Rezept eine höhere Verordnungsmenge als 10mal stehen.
Wir hatten einen ähnlichen Fall und da schilderte die Krankenkasse uns dies so das erst bei ausserhalb des regelfalls dies möglich ist vorher nicht, wenn dein Pat. trotzdem 20 mal gleich bekommt werden am Ende von der KK nur 10 abgrechnet was natürlich Verlust für dich bedeutet.
lg

12. November 2010 17:11 # 4
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 924

es kommt darauf an. die erstverordnung darf 10 nicht überschreiten, danach ist es im grunde möglich, auch 12 oder 20 behandlungen aufzuschreiben. wichtig ist, dass die gesamtverordnungsmenge (steht im heilmittelkatalog) nicht überschritten wird.
habe auch einen erwachsenen patienten (EN3), der eine 20er folgeverordnung hatte, krankenkasse hat das angenommen. hab auch schon 12 und 24 gesehen.

13. November 2010 01:14 # 5
Registriert seit: 15.03.2006
Beiträge: 111

nein im Regelfall darf die menge 10 nicht überschritten werden.

die grüne kasse ist knallhart und bezahlt nur 10 einheiten auch wenn du 20 oder 12 oder andere draufstehen hast und erarbeitet hast. diese erfahrung muste ich machen,....

die anderen kassen VDEK verbandskassen sind da kulant ,aber das ist keine sicherheit "!

erkundige dich lieber bei der entsprechenden kk vorhher....damit du nich im regen stehst ...LG viel erfolg

13. November 2010 11:04 # 6
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3622

die mir bekannte regelung ist diese und so wurde es auch schon mehrfach von kassen (auch aok) erstattet:

> 10 behandlungen/ VO nur möglich ab AdR
behandlungsmenge muss so berechnet sein, das der arzt den patienten mind. alle 3 monate (nicht! quartal) zu gesicht kriegt...

sprich: bei einer 2/woche frequenz könnten- theoretisch- maximal 24 einheiten verordnet werden, (8 behandlungen/monat x 3), dann muss- bei erneutem arztbesuch- neu verordnet werden..

bei frequenz 3/woche wären es entsprechend max 36 behandlungen(12 beh./monat) auf eine VO uswusf...







gruß - saloia
-------------------------------------

>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)



13. November 2010 16:15 # 7
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo,
zuerst muß der Regelfall ausgeschöpft werden, dies geben die HMR und der HMK vor.
adR ist es dann so möglich, wie saloia geschrieben.
Da wir prüfpflichtig sind, nicht nur nach dem RV, sondern auch nach dem HMK sind alle anderen Sachen die im Regelfall überschritten werden ungültig und werden von den KK (hier besond. AOK) einkassiert und nicht vergütet.
Also liebe Kolleginnen, dies bitte immer beachten um nicht für falsche VO bestraft zu werden.
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
14. November 2010 17:22 # 8
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227

Hallo, Ihr Lieben,
habe inzwischen im konsentierten Fragen-/Antwortkatalog, Frage 5, Information gefunden. Sie entspricht weitgehend der Info von saloia, vielen Dank!
"Ist die Frequenz stets anzugeben? - Ja. Insbesondere bei VO a. d. R. ist die Angabe entscheidend für die max. VO-Menge. Die VO-Menge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztl. Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der VO gewährleistet ist."
Schönen Abend

Frenzie
14. November 2010 17:37 # 9
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227

Hallo,
auch vielen Dank an die anderen SchreiberInnen.
Ich finde es ungünstig hier im Programm, dass beim Verfassen eines Beitrags nur der Originalbeitrag zu sehen ist, dann rutscht vieles durch ....
Grüße aus dem frühlingshaften Süden

Frenzie
14. November 2010 18:48 # 10
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

Wenn du das Rezept zur Genehmigung bei der KK einreichst bist du auf der sicheren Seite. "Verordnung außerhalb des Regelfalles" ankreuzen nicht vergessen. Bis zur Genehmigung/Ablehnung kann das Rezept schon begonnen werden.

MfG Thomas

14. November 2010 21:44 # 11
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3622

Zitat:

Hallo, Ihr Lieben,
habe inzwischen im konsentierten Fragen-/Antwortkatalog, Frage 5, Information gefunden. Sie entspricht weitgehend der Info von saloia, vielen Dank!
"Ist die Frequenz stets anzugeben? - Ja. Insbesondere bei VO a. d. R. ist die Angabe entscheidend für die max. VO-Menge. Die VO-Menge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztl. Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der VO gewährleistet ist."
Schönen Abend

Frenzie


hallo, frenzie--
nun kannst du mir weiterhelfen..
was ist und wo gibt es den konsentierten (viell. eher: konzertierten? ) frage-antwortkatalog??

danke und


gruß - saloia
-------------------------------------

>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)



14. November 2010 22:44 # 12
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227

Guten Abend,
hier:
http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/Frage_Antwort_KBV_246.pdf

"Konsentiert" kommt eher von "Konsens". Klingt komisch. Mit Musik hat das leider wohl nix zu tun

Herkunft:
http://www.gkv-spitzenverband.de/Heilmittel_Richtlinien.gkvnet
Links aus den beiden unteren Absätze in der Mitte. Den unteren kannte ich noch nicht ... Beide scheinen noch aktuell zu sein.

Viele Grüße

Frenzie
Optionen:

nach oben scrollen