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Diskussionsforum

eigene Herstellung von Therapiematerialien

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20. November 2010 18:23 # 1
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 408

Hallo,

mein Mann hat eventuell zukünftig vor einen Onlineshop für Therapiematerialien zu eröffnen und möchte sich gerne damit Selbständig machen.Er ist von Beruf Tischler.
Weiß zufällig jemand, was man dafür für Auflagen erfüllen muss, eventuell sowas wie eine Tüffprüfung?!?
Weil einfach sowas herstellen, wird sicherlich nicht gehen.
Geht schon los, wie es abgesichert sein muss, von Farben und Ölen die darauf müssen oder was kleine Teilchen angeht, wenn ein Kind etwas verschluckt.

Ich hoffe sehr, das sich vieleicht jemand damit auskennt und mir einige Punkte darüber erzählen kann.

Vielen Dank im Vorraus.
Grüße

21. November 2010 10:18 # 2
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 592

Was bitte soll eine Tüffprüfung sein? Oder vielleicht TÜV-Prüfung!!!
Einfach mal erkundigen, Tischler haben sicher auch einen Verband oder zugehörige Kammer.

flying19
21. November 2010 11:55 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

hallo--
hallo-
es geht ja nicht um die _herstellung_, sondern um den _gewerblichen vertrieb_ von therapiemitteln..

herstellen kann dein mann, so lange er will-- ob das dann aber als ausgewiesenes therapiematerial verkauft werden darf, ist die weitaus interessantere frage..

tischler haben ihre eigene innung (hkh= holz-und kunststoffverarbeitendes handwerk),die wird aber mit der zulassung von ther.materialien eher keine erfahrung haben.
aber fragen kostet ja nix..

evtl greift das medizinproduktegesetz, wahrscheinlich dies "GS= geprüfte sicherheit"- label (keine ahnung, wie das genau heißt), es wird klare normen über die qualität von schrauben, leim, kantenbeschaffenheit, oberfläche etc geben..

aber wer das genau wissen könnte--- weiß ich nicht....




gruß - saloia
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>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)



21. November 2010 13:55 # 4
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 408

Zitat:




evtl greift das medizinproduktegesetz, wahrscheinlich dies "GS= geprüfte sicherheit"- label (keine ahnung, wie das genau heißt), es wird klare normen über die qualität von schrauben, leim, kantenbeschaffenheit, oberfläche etc geben..












Huhu, genau das sind die wichtigen Punkte die ich wissen wollte du hast es auf den Punkt gebracht

Ja, wir werden morgen mal in der dazugehörigen Kammer anrufen und mal fragen ob die was wissen oder eben bei diesem "GS"!

Ich danke euch erstmal für eure Antworten.
Wenn aber jemand noch wichtige Hinweise geben kann, wäre ich sehr dankbar.

Grüße und schönen Sonntag noch!

21. November 2010 22:10 # 5
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Erste Ansprechpartner wären für mich: die eigene Innung und der TÜV.

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