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Hallo Vizsla, beim örtlichen Bauamt muß ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden (muß eigentlich der Vermieter tun), es geht ja auch meistens um mehr. z.B. Parkplätze, behindertengerecht und v.m. MfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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