Registriert seit: 04.11.2007
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Hallo Ich mache mich im Juni 2011 Selbstständig in Thüringen als UG (Mini GmbH). Und nun bin ich auf ein Problem gestoßen. Und zwar steht bei den Zulassungskriterien für manche Krankenkasse, dass man Mitglied in der Berufsgenossenschaft sein muss. Aber auf der Seite der Berufsgenossenschaft, steht das es ja frei willig ist. Muss man jetzt bei der Existenzgründung nun in der Berufsgenossenschaft sein oder nicht? Danke für eure Hilfe
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Registriert seit: 25.05.2008
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Hallo habib, die BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist die BG für uns. Jeder Heilmittelerbringer im Gesundheitswesen ist dort versicherungspflichtig, wenn er sich "selbständig" macht, dies gilt auch als FM. Ebenso muß man als AN dort vom PI gemeldet werden. Ein Arzt bzw RA kann in der entsprechenden BG als freiwilliges Mitglied eintreten. MfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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hm... jetzt frage ich mich, wie ernst habib Ihre Frage gestellt hat, denn nach der Fragestellung hst sie nicht wieder ins Forum geschaut. Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Zitat: hm... jetzt frage ich mich, wie ernst habib Ihre Frage gestellt hat, denn nach der Fragestellung hst sie nicht wieder ins Forum geschaut. Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
Hallo, hoffentlich ist ihr nichts passiert! Gruss
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Registriert seit: 04.11.2007
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Hallo Vielen Dank für die Antwort. Hab es mir schon gedacht, ich wollte es nur nochmal bestätigt haben.
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