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Ausnahmeregelungen für Praxiszulassung

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26. April 2011 17:55 # 1
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 10

Liebe Kollegen,
ich habe folgendes Problem:
Für die Zulassung meiner Praxis (Räume bereits vorhanden) fehlt mir exakt 1 qm im Kleinsten Raum für die Zulassung in Hessen. Dafür hat aber der andere über 20qm und die Praxis ist barrierefrei zugänglich.
Kann mir jemand sagen, ob es für eben diese Zulassung Ausnahmeregelungen gibt?
Vielen Dank für eventuelle Antworten!

26. April 2011 19:23 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Was meinst Du damit, daß Dir 1 qm fehlt ??
Wenn Du 30 qm Therapiefläche insgesamt hast, ist doch okay.
Die Regelung, daß Therapie-genutzte Räume mind. 9 qm haben müssen,
stammt aus den 80ern (und vom VdEK) und ist m.W. schon lange nicht mehr gültig.

Was haben denn die zulassenden Kassen schriftlich von Dir abverlangt ??
Wer prüft bei Dir ? Die GKV selbst oder haben sie an den DVE delegiert ?
Wenn der DVE prüft, kannst Du Dich im Vorfeld beim zuständigen Prüfer/in
für Deine Region im Voraus erkundigen.
Er/sie hat Erfahrung damit, wie es die Kassen "so halten"....

26. April 2011 22:42 # 3
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 10

Hallo chichap,
ich habe diese Aussage direkt von der Bundesknappschaft und der BED hat mir dies bestätigt. Eben für Hessen werden für den kleinsten Raum mind 12qm gefordert. Ich komme schon auf 30qm aber eben beim kleinsten nur auf 10,9.
Die Ersatzkassen fordern das nicht, aber AOK und Co und über die muss ich ja auch abrechnen können.

26. April 2011 22:48 # 4
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 924

eine bekannte von mir hat eine wand versetzen lassen.
ist zwar ne sauarbeit, aber wenns sein muss vielleicht ne alternative?

26. April 2011 23:02 # 5
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 10

Hallo Rowdy,
das war auch der Vorschlag des Sachbearbeiters, aber ich fürchte da stoße ich beim Vermieter an die Grenzen und an meine eigentlich auch.

2. Mai 2011 22:47 # 6
Registriert seit: 18.09.2010
Beiträge: 47

Hallo, würde mich da auch auf keine "vielleicht klappts ja" Geschichte einassen...Bei der Begehung werden alle Räume nachgemessen, die Angaben müssen korrekt sein und werden für jede Krankenkasse eingetragen und Du schliesst dann mit denen einen Vertrag...Dies Mindestgrößen sind Vertragsbestand, eine Verletzung kann zum Verlusst der Zulassung führen oder Du bekommst erst keine..

Denke Wand versetzen, wie schon vorgeschlagen, oder leider neue Räume suchen...

Viel Glück und Nerven


3. Mai 2011 06:30 # 7
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

hallo, hast du denn nicht genug andere räume zur verfügung?, dann nimm doch den kleinsten einfach raus aus den bedingungen und nutze ihn als Abstellkammer.
LG Claudia

4. Mai 2011 18:57 # 8
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 10

Hallo Silka, hallo Ronny,
vielen Dank für eure Tips.
Mir stehen leider keine weiteren Räume mehr zur Verfügung. Der große hat 20qm und der kleine 11. Hessen verlangt 12 für den kleinsten, wobei die nicht schriftlich verbindlich in den Empfehlungen fixiert ist und mein Verband (bed e.V.)es daher für nicht verbindlich erachtet und mich bei einer Klage unterstützen würde. Weiß noch nicht so recht.
Die Praxis ansonsten wäre echt schön und ein vergleichbarer Ersatz nicht so leicht zu finden. Zumahl ich a den Mietvertrag auch schon unterschrieben habe, weil ich mich an den Empfehlungen der Kassen orientiert habe.

Das Halstuch, das ich gerade trage hat einen qm....
Liebe Grüße

4. Mai 2011 19:30 # 9
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Ich glaube nicht, daß eine Klage Aussicht auf Erfolg hat,
denn die Zulassungsrichtlinien, die man von den Kassen bekommt,
sind überschrieben mit: "Zulassungsempfehlungen" !!

Und Empfehlungen können von den zulassenden Kassen vor Ort (oder je Bundesland)
eben "ausgelegt" werden....

4. Mai 2011 20:55 # 10
Registriert seit: 15.03.2002
Beiträge: 128

Hallo Mukta,
Du willst doch nicht ernsthaft gegen die Primärkassen mit denen Du später abrechnen willst, eine Zulassung einklagen. Was ist das denn für ein Start, rede mit dem Vermieter, oder suche Die neue Räume.
Trotzdem gute Nerven, und einen erfolgreichen Start.
Christien

5. Mai 2011 08:17 # 11
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 79

Hallo mukta,
Gerade habe ich auch meine neue Praxis abnehmen lassen.Mein kleinster Raum misst 11.57qm und wurde schon etwas kritisch betrachtet! ich habe aber insgesamt noch weitere Raeume.Das heisst,wenn du einen von 20qm hast reicht es für dich als Therapeutin aus!!!Jeder künftigen Kollegin müssen aber mindestens 12 qm zur Verrfuegung gestellt werden.Im Klartext also:
Du arbeitest allein,oder du musst nachweisen( wie auch immer??)das die Kollegin die du vielleicht hast ebenso die vollen qm zur Vefuegung hat.Oder aber eine mini Job Kollegin?So waren unsere Ideen und wir haben auch sehr gelacht dabei!Aber auch bei mir Könnte eine 3. Kollegin schwierig werden. Wegen fehlender0,43 qm. und ich sach mal es gibt Kollegen die therapieren im Keller!
5. Mai 2011 20:55 # 12
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 10

Hallo eulsche,
Insgesamt reichen mein qm ja. Nur für den kleinsten Raum soll ich dann wegen 1qm eine Wand versetzen. Das ist doch totaler Quatsch.
Muss man echt aufpassen, dass meine keine Riesenwut kriegt.
LG

6. Mai 2011 08:00 # 13
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 79

hallo mukta,
Ja,das kann ich verstehen!!!kannst du nicht so argumentieren wie wir???Ich meine bei mir sind es ja auch immerhin 0,43 qm
Klar man könnte darüber lachen,aber irgendwelche Richtlinien muss es ja nun mal geben.Aber ein bissel albern isst schon.Nun,ich drück die Daumen,dass die Wand dem Stürme trotzt.
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