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Diskussionsforum

"Restschuldversicherung"

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9. Mai 2011 21:08 # 1
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 223

Hallo ihr Lieben,

ist vielleicht eine dumme Frage, aber das Internet macht mich bisher nicht schlauer- daher zähl ich jetzt auf eure Meinungen, Erfahrungen,Tipps...

Wenn ich keinen Kredit zur Existenzgründung aufnehme- kann ich da eine Art"Kreditversicherung"Abschließen? Ich meine eine Versicherung, die im Falle eines Nichtgelingens ausstehende Raten zahlt...? Ich drücke mich unglücklich aus, aber ich weis nicht, wie ich es anders bennen soll..

Lieber Gruß,

der Floh

10. Mai 2011 10:35 # 2
Registriert seit: 19.07.2002
Beiträge: 158

Das will ich auch haben..........!!!!
bei nichtgelingen geld zurück.............das glaubst du doch nicht im ernst??

das risiko wird dir keiner abnehmen, jedenfalls im existenzgründerbereich. wenn du ein haus baust und dann stirbst, dann gibts so etwas. aber das ist dann eher eine sicherheit für die hinterbliebenen....

sonnige Grüße aus Franken

Oliver Braun
Praxis für Ergotherapie & Logopädie
Am Hochgericht 13
91154 Roth
ergotherapie.braun@t-online.de
www.ergobraun.de
10. Mai 2011 12:15 # 3
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo ErgoFloh,

ich stehe gerade auf dem Schlauch: Wenn du keinen Kredit aufnimmst, wozu brauchst du dann eine Kreditversicherung?

Katze
10. Mai 2011 19:32 # 4
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Katze,
das hast Du wohl was falsch gelesen!
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
10. Mai 2011 20:04 # 5
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 223

Hallo und danke für eure Beiträge. Die Frage war nur so ein Gedanke... ich kenn das nur vom Autokauf: der Kreditgeber sichert sich ab, indem eine solche Versicherung absgeschlossen wird. Diese deckt dann auch im Falle von Arbeitslosigkeit die restlichen Raten. .. nun, wenn eine Existenzgründung misslingt ist man doch auch arbeitslos... so waren bei der Fragestellung jedenfalls meine Gedanken...

11. Mai 2011 08:26 # 6
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

vielleicht meisnt du eine bürgschaftsbank!?

die bürgt für dich, wenn du keinen eigenen hast, oder willst oder oder..

die springt dann für die bei der bank ein, wenn du nicht mehr kannst. heißt aber nicht, dass man dann aus dem schneider ist

und versilbern läßt sich so eine bürgschaftsbank das auch noch (wie ihr schon gedacht habt)

grüße



Ich trage die volle Verantwortung, für das was ich schreibe!

www.schiewack.de
11. Mai 2011 14:27 # 7
Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 145

Hallo Floh,

ich habe gestern bei Akte 2011 (Sat 1) einen Beitrag zu Restschuldversicherung geguckt.
Vielleicht hilft dir der Betrag bei deiner Entscheidung weiter...

Schau einfach unter akte.net (dann unter Archiv)- Sendung ist vom 10.5.2011

Krises87

11. Mai 2011 18:07 # 8
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Hallo Ergofloh,

du kannst dich als Unternehmerin freiwillig versichern, indem du in die Arbeitslosenversicherung einzahlst. Die Höhe des Beitrages kenne ich allerdings nicht. Meist ist es der doppelte Regelsatz.

Eine Restschuldversicherung für Selbstständige kenne ich nur für den Fall, dass der Kreditnehmer schwer erkrankt bzw. verstirbt.

Manchmal wollen die Banken, dass man sowas abschließt bei Gründungsdarlehen, man kann es evtl. auch zusätzlich tun.

Als potentielle Gründerin hast du im Übrigen Anspruch auf eine Begleitung (Unternehmensberatung, Coaching).
Auch ein Seminar "Praxisgründung" ist sehr sinnvoll.

Erkundige dich da mal. Findest bestimmt was im Netz. Die Banken und Versicherungsmakler lieber nicht fragen, die beraten nur zu ihren eigenen Gunsten.

Wenn du Glück hast, findest du vielleicht im privaten Umfeld jemanden, der in dem Bereich arbeitet und dir "Insidertipps" gibt.

Falls du dieses Wochenende in Erfurt bist - da mal beim Forum für Selbstständige fragen.

Grüße von

Oetken1
12. Mai 2011 14:53 # 9
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3622

hier was zur freiwilligen arbeitslosenversicherung für selbständige.Link

da wird zwar gesagt, das die für x- jahre bindend ist, wer aber länger als drei(?) monate nicht bezahlt, wird rausgeschmissen- also gibts, falls gewollt, eine möglichkeit, auch früher raus zu kommen...
hätts diese versicherung damals schon gegeben, hätte ich die als selbständige fm ganz bestimmt abgeschlossen- so sind nach 4 jahren sämtliche über jahrzehnte eingezahlten beiträge im nirvana verschwunden, keinerlei absicherung und als notlösung für den fall der fälle bliebe nur hartz IV



gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



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