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Freiberuflich als Ergotherapeutin arbeiten/ Entspannungskurse

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13. Juni 2011 16:57 # 1
Registriert seit: 09.06.2011
Beiträge: 2

Hallo!

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen...
Ich habe als Ergotherapeutin angestellt in einer Praxis gearbeitet und möchte mich jetzt selbstständig machen, freiberuflich, also ohne eigene Praxis.
Ich habe eine Zusatzqualifikation als Entspannungstrainerin für Kinder. Mein Plan ist, Entspannungskurse anzubieten (PMR für Kinder).
Meine Frage hierzu: Kann man diese nach ärztlicher Verordnung/Rezept anbieten (ET) oder geht das nur als Kurs, welcher im nachhinein von den Krankenkassen bezuschusst wird?

Falls jemand was weiß, ich freue mich über jeden Tip.
Liebe Grüße

13. Juni 2011 17:25 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Kirunja,
zuerst einmal dieser kl. Hinweis:
>>Was ist der Unterschied zwischen "Freier Mitarbeiter" und "freiberuflich"?
"Freie Mitarbeiter" sind selbstständige Unternehmer, die ohne eigene Räume für eine fremde Praxis Behandlungen durchführen.

"Freiberuflich" hingegen ist eine steuerliche Klassifizierung. Leider wird der Begriff häufig im Sinne von "selbstständig" verwendet. Das ist aber falsch, da es freiberufliche Mitarbeiter geben kann, die nicht-selbstständig arbeiten, und Selbstständige die gewerblich arbeiten.
Eine Bitte: Verwenden Sie den Begriff "selbstständig" statt "freiberuflich", es sei denn es geht um steuerliche Fragen.<<

Als FM oder Inhaber einer privaten Praxis, darf man keine VO der GKV annehmen bzw. abrechnen; dies geht nur als FM über eine Zugelassene Praxis, dort bekommt man dann die "Aufträge" für die Arbeit mit Patienten der GKV.
Patienten der GKV dürfen nur in den Räumen zugelassenen Praxen behandelt werden oder auch als HB ,wenn dieser ärztlich verordnet ist...dies steht auch so in den RV mit den KK.
MfG
Igelchen



"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
14. Juni 2011 16:15 # 3
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1266

Hallo,
soviel ich weiß muss Du wohl Kurse anbieten. Ich setze auch PMR und PMR-Elemente in der Praxis ein, habe aber noch nicht gehört, das PMR verordnet wird.

Hast Du schon mal überlegt wieviele Kurse Du anbieten (und belegt bekommen) musst? Mit welcher Anlaufzeit rechnest Du?
Ich kenne es nur als Zusatzangebot, um davon zu leben reicht es bestimmt nicht.

Alles Gute

16. Juni 2011 14:56 # 4
Registriert seit: 09.06.2011
Beiträge: 2

Danke für die Antworten! Hat mir sehr weitergeholfen

Liebe grüße,
Ki

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