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Hallo Kirunja, zuerst einmal dieser kl. Hinweis: >>Was ist der Unterschied zwischen "Freier Mitarbeiter" und "freiberuflich"? "Freie Mitarbeiter" sind selbstständige Unternehmer, die ohne eigene Räume für eine fremde Praxis Behandlungen durchführen.
"Freiberuflich" hingegen ist eine steuerliche Klassifizierung. Leider wird der Begriff häufig im Sinne von "selbstständig" verwendet. Das ist aber falsch, da es freiberufliche Mitarbeiter geben kann, die nicht-selbstständig arbeiten, und Selbstständige die gewerblich arbeiten. Eine Bitte: Verwenden Sie den Begriff "selbstständig" statt "freiberuflich", es sei denn es geht um steuerliche Fragen.<<
Als FM oder Inhaber einer privaten Praxis, darf man keine VO der GKV annehmen bzw. abrechnen; dies geht nur als FM über eine Zugelassene Praxis, dort bekommt man dann die "Aufträge" für die Arbeit mit Patienten der GKV. Patienten der GKV dürfen nur in den Räumen zugelassenen Praxen behandelt werden oder auch als HB ,wenn dieser ärztlich verordnet ist...dies steht auch so in den RV mit den KK. MfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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