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Hallo, ihr seht, ich hab mich mit den neuen HMR beschäftigt... Noch ne Frage dazu: Wie geht das mit den langfristigen VOs von statten? Der Patient muss das bei seiner Kasse beantragen, richtig? Dazu braucht er ein Schreiben vom verordnenden Arzt? Aber Rezepte müssen trotzdem ausgestellt werden, oder? Es fällt nur das Genehmigungsprozedere weg? Wie sieht das bei Kassen mit Genehmigungsverzicht aus? Und wann kann ich mit der Therapie anfangen? Erst das OK der Kasse und dann ne VO? Oder kann ich schon anfangen und dann kommt die Entscheidung? Wisst ihr schon genaueres?
LG Susan
- SusanRoth86@aol.com -
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