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Diskussionsforum

Langfristige VO

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6. Juli 2011 21:50 # 1
Registriert seit: 18.10.2005
Beiträge: 386

Hallo,
ihr seht, ich hab mich mit den neuen HMR beschäftigt...
Noch ne Frage dazu:
Wie geht das mit den langfristigen VOs von statten? Der Patient muss das bei seiner Kasse beantragen, richtig? Dazu braucht er ein Schreiben vom verordnenden Arzt? Aber Rezepte müssen trotzdem ausgestellt werden, oder? Es fällt nur das Genehmigungsprozedere weg? Wie sieht das bei Kassen mit Genehmigungsverzicht aus? Und wann kann ich mit der Therapie anfangen? Erst das OK der Kasse und dann ne VO? Oder kann ich schon anfangen und dann kommt die Entscheidung?
Wisst ihr schon genaueres?

LG Susan

- SusanRoth86@aol.com -
7. Juli 2011 08:49 # 2
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Wir haben in einem ersten Fall für den Patienten (Wachkoma) den Antrag auf Langfrist-Genehmigung gestellt. Als Anlass nehmen wir die jeweilige Verordnung, denn auf dieser ist die Begründung (VOadR) für die besondere Schwere bzw. Chronifizierung enthalten. Im Antrag haben wir den Hilfsantrag der Genehmigung des einzelnen vorgelegten Rezepts gestellt. Kassen die auf die Genehmigung adR verzichten sind nicht relevant. Warum sollten die denn dann auf eine Langfrist-Genehmigung bestehen? Behandlung beginnt nach Antragsstellung (HMR § 8 (4)).

die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
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