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Diskussionsforum

HMR in der Anwendung

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13. Juli 2011 08:49 # 1
Registriert seit: 13.07.2011
Beiträge: 20

Liebe Forengemeinde...
Heut habe ich mich dazu entschlossen, eurer Plattform beizutreten.
Ich habe letztes Jahr eine Praxis übernommen und bin nun zugegebenermaßen mit der neuen HMR etwas überfordert. Nachdem ich mir den offiziellen Gesetzestext heruntergeladen habe und auch das Arbeitsbuch von Alexander Gross (An dieser Stelle einen riesen Dank für die Selbstlose Mühe), muss ich sagen dass ich darin (mag es an visueller inkompetenz liegen) nichts konkretes gefunden habe, was den gerüchten anderer Praxisinhaber in meiner Umgebung entspricht. Konkret lauteten Diese: "es dürfte auf der VO nichts mehr drauf stehen von wegen training schulrelevanter Fähigkeiten, oder auch schulung Graphomotorik sowie Entwicklungsverzögerung würden nicht mehr als Verordnungsgrund gelten." Wenn ich mir die Texte aber anschaue, stehen diese zwar nicht explizit in der neuen HMR, aber auch ein Ausschluss dieser kann von mir nicht gefunden werden. Könnte mir als Grünhorn nochmal jemand die wichtigsten Neuerungen zusammenfassen? Ich möchte mir ungern von der Kasse den Blanken versohlen lassen Danke schonmal für die Umstände!

13. Juli 2011 10:49 # 2
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Geändert am 13.07.2011 11:02:00
Die wichtigsten Neuerungen? Nehmen Sie´s mir nicht übel, aber die Frage ist zu pauschal bzw. wurde in diversen Verbandsinfos bereits zusammen gefasst.

Die Frage nach dem pädiatrischen Bereich ist dagegen tatsächlich wichtig. Stellt man sich die Frage ob eine "Förderung von" vll. auch pädagogisch geleistet werden kann, lautet die Antwort: ja. Und damit ist klar geregelt, dass zuerst eine Leistung aus dem "Nicht-GKV-Spektrum" anzuwenden ist (sprich: die Pädagogen sollen´s richten).
Es braucht für die Finanzierung einer Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung einen medizinischen Befund. An dieser Stelle hilft die Auseinandersetzung mit der ICF zur Abgrenzung und Profilschärfung ergotherapeutischer Leistungsbereiche.

ich nehme mal die Beispielformulierungen von oben auf:

"Training": ein Üben ist keine Krankenbehandlung (so heißt das im Sozialgesetzbuch)

"schulrelevante Fähigkeiten": viel zu pauschal - was genau passt denn nicht? (--> ICF)
Gerade in diesem Bereich brauchen wir ein schärferes Profil. Der Art dass z.B. Leistungen wie IntraAct mit ihrem verhaltenstherapeutischen Bezugsrahmen sehr wohl medizinische (und damit ergotherapeutische) Interventionen sind. Abgrenzung von pädagogischen Leistungen tut hier not - mit dem positiven Effekt, dass dann die benachbarten Berufsgruppen auch ein klareres Bild haben, wann und zu welchem Zweck Ergotherapie (und nur diese!!!) zur Anwendung kommt.

Schulung: --> Pädagogisch und damit keine "Krankenbehandlung"?

Graphomotorik: --> ICF und damit ergotherapeutisch

"Entwicklungsverzögerung" war noch nie ausreichend. Es wurde zum Standard obwohl eigentlich eine "umschriebene" oder "nicht näher bezeichnete" Entw.-Verzögerung gemeint war. Dazu braucht es aber, wie bisher auch, ein Leitsymptom, eine Aktivitätseinschränkung. Erst diese löst "den Regelfall" aus.

Fazit: ICF, ICF, ICF und dann erst die HMR und die Rahmenverträge/Leistungsbeschreibungen dazu in Relation setzen. Dadurch wird vieles klarer - inklusive des eigenen, ergotherapeutischen Profils...



die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
17. Juli 2011 16:23 # 3
Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 4




Wie sieht es dann mit folgenden Diagnosen von einigen meiner Kinder aus?

1. Entwicklungsrückstand (R62.8 G) LS: Einschränkung der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung

2. Wahrnehmungsstörungen (F44.6)

3. Perzeptionsstörung, Störung der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung (F44.6)

4. Psychomot. Entwicklungsverzögerung; Einschränkung der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung und in der Beweglichkeit

5. Aufmerksamkeitsstörung; Konzentrationsstörung

Sind diese zu oberflächlich, nicht genau genug?
Reichen die Worte "Verzögerung" und "Rückstand" schon aus, obwohl die Leitsymptomatik dabei steht, die Verordnung abzulehnen?

Gruß
Günter
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