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Diskussionsforum

Nutzungsänderung

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3. August 2011 15:37 # 1
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 107

Hallo zusammen,

derzeit bin ich noch freiberuflich als Ergotherapeutin tätig aber auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten...
Jetzt habe ich tolle Räume gefunden! Problem: eigentlich ist es eine Wohnung bzw. war bisher eine Wohnung. Der Vermieter jedoch ist mit einer Nutzung als Ergotherapie Praxis einverstanden.
Nun ist meine Frage ob jemand von Euch weiß inwiefern nun eine Nutzungsänderung beantragt werden muss bzw. ob dies überhaupt passieren muss und wenn ja wo?

Und die zweite Frage zu den Räumlichkeiten : muss das Bad/Toilette komplett behindertengerecht "eingerichtet" sein? Ich finde bei den Zulassungsvoraussetzungen immer nur Empfehlungen aber keine genauen Richtlinien. Oder reicht es aus, wenn der Türrahmen breit genug ist, um einen Rolli durchzuschieben? Ich werde voraussichtlich innerhalb der Praxis nur Kinder behandeln und die Praxis soll in NRW eröffnet werden.

Über Infos wäre ich Euch dankbar!

3. August 2011 16:45 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

moin...
freiberuflich wirst du auch sein, wenn du eine eigene praxis hast, statt als fm zu arbeiten..
fb ist eine steuerlicher begriff, und heißt im prinzip nichts anderes, als das du nicht der USt unterliegst.... genau so, wie lehrer, juristen,journalisten u.a...
ich habs schon gefühlte 200 mal geschrieben, und es tut mir leid, aber ich finde es wichtig, die bezeichungen bzw deren definitionen richtig zu kennen und zu nutzen..

zum eigentlichen:
nutzungsänderung muss (und kann nur) durch den vermieter beantragt werden.. wo, ist unterschiedlich, fangt mal beim bauamt/baubehörde an...
nicht jeder wohnraum darf in gewerberaum umgewandelt werden...(gebietsschutz)


toiletten:
was/wen du behandelst, ist egal.. du musst (leider) immer die kompletten zulassungsbestimmungen erfüllen...
klär das sehr rechtzeitig mit deiner zulassenden kasse ab, die sind da immer noch sehr unterschiedlich gepolt...
soweit ich weiß, reicht ein rollstuhlgerechter zugang....(ohne gewähr)





gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



3. August 2011 19:21 # 3
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Zitat:

moin...
zum eigentlichen:
nutzungsänderung muss (und kann nur) durch den vermieter beantragt werden.. wo, ist unterschiedlich, fangt mal beim bauamt/baubehörde an...
nicht jeder wohnraum darf in gewerberaum umgewandelt werden...(gebietsschutz)
.........
.........

toiletten:
was/wen du behandelst, ist egal.. du musst (leider) immer die kompletten zulassungsbestimmungen erfüllen...
klär das sehr rechtzeitig mit deiner zulassenden kasse ab, die sind da immer noch sehr unterschiedlich gepolt...
soweit ich weiß, reicht ein rollstuhlgerechter zugang....(ohne gewähr)

Hallo saloia,>>toiletten: << hier kann das Bauamt noch einen Fallstrick draus machen und auf Behindertengerecht bestehen
sonst alles ok
Lieben Gruß
Igelchen



gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)





"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
3. August 2011 20:40 # 4
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 107

Danke für Eure antworten!

Ich hoffe sehr , dass es in meinem Fall gelingen wird für die Räume eine Zulassung zu erhalten, denn eigentlich sind sie ideal...wir werden sehen und Daumen drücken bitte!

@saloia: klar Du hast recht mit der genauen definition und ich habe mich falsch ausgedrückt

Viele Grüße,
Vizsla

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