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Hilfe...!

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15. August 2011 18:35 # 1
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 107

Ich bräuchte noch mal ein wenig Hilfestellung...

Benötige ich für die Kassenzulassung eine oder zwei Toiletten?
Räumlichkeiten sind ca. 80qm groß (Wartezimmer, 2 Räume, Flur und WC).
Irgendwie bekomme ich immer unterschiedliche Aussagen?!?
Die Praxis soll in NRW eröffnet werden.

Falls nur ein WC....reicht es wenn der Eingang breit genug für einen Rolli ist, dieser aber nicht neben sondern nur vor oder gegenüber des WC´s abgestellt werden kann?

Bin mal wieder sehr dankbar wenn Ihr mir helfen könntet.

Ansonsten wo kann ich dies alles sonst erfragen? DVE, Gesundheitsamt, Krankenkassen?

LG, Vizsla

15. August 2011 20:51 # 2
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Geändert am 15.08.2011 20:53:00
Hallo Vizla,

frag beim DVE.

Auf die Auskünfte von Ämtern und Krankenkassen würde ich mich nur verlassen, wenn sie schriftlich vorliegen.

Und mich selbst dann beim DVE nochmal rückversichern. Desinformation ist ein gutes Mittel, um effektiv Herrschaft auszuüben .

Alles Gute wünscht




Oetken1
16. August 2011 09:34 # 3
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Vizsla,
die für die Kassenzulassung relevanten Zulassungskriterien findest Du in den Zulassungsbestimmungen
z.B. hier:
Link
Den entsprechenden HInweis hier im Ergoforum finde ich bei aller Suche NICHT!!!!!!!!
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
16. August 2011 09:55 # 4
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 107

Danke an Euch beide!!!

Ich werde versuchen dies mit dem DVE zu klären und den Grundriss dorthin zu schicken.

Ansonsten ist alles ebenerdig und behindertengerecht....es geht eben nur um den Eigang der Toilette. Der Vermieter würde den Türrahmen sogar vergrößern, aber in dem Toilettenraum an sich ist es eben auch sehr eng.

Ich hoffe es klappt!



16. August 2011 19:07 # 5
Registriert seit: 15.03.2002
Beiträge: 128

Hallo Vizsla!
Klär das doch mit dem Bauamt, die sind dafür zuständig! Die haben auch Vorschriften für Mindestraumhöhe, Parkplätze, etc.
Viel Erfolg dir,
Christine

16. August 2011 21:18 # 6
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 166

Allerspätestens, wenn du MA beschäftigst, ist eine weitere Toilette Pflicht (BG).

Liebe Grüße,
Pitbull
17. August 2011 09:20 # 7
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo CW,
für die Zulassung um Versicherte der GKV behandeln zu können sind die Zulassungsbestimmungen der KK maßgebend, dazu zählt auch die mindest Raumhöhe. Die Betriebsstätten Vorschriften haben sich schon lange geändert (Raumhöhe); aber beim Zugang kann das Bauamt aus einem soll "behindertengerecht"(KK) sein, ein muß machen.
MfG
Igelchen

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dt. Sprichwort
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