Registriert seit: 28.01.2010
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Ich bräuchte noch mal ein wenig Hilfestellung...
Benötige ich für die Kassenzulassung eine oder zwei Toiletten? Räumlichkeiten sind ca. 80qm groß (Wartezimmer, 2 Räume, Flur und WC). Irgendwie bekomme ich immer unterschiedliche Aussagen?!? Die Praxis soll in NRW eröffnet werden.
Falls nur ein WC....reicht es wenn der Eingang breit genug für einen Rolli ist, dieser aber nicht neben sondern nur vor oder gegenüber des WC´s abgestellt werden kann?
Bin mal wieder sehr dankbar wenn Ihr mir helfen könntet.
Ansonsten wo kann ich dies alles sonst erfragen? DVE, Gesundheitsamt, Krankenkassen?
LG, Vizsla
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Geändert am 15.08.2011 20:53:00
Hallo Vizla, frag beim DVE. Auf die Auskünfte von Ämtern und Krankenkassen würde ich mich nur verlassen, wenn sie schriftlich vorliegen. Und mich selbst dann beim DVE nochmal rückversichern. Desinformation ist ein gutes Mittel, um effektiv Herrschaft auszuüben  . Alles Gute wünscht Oetken1
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Hallo Vizsla, die für die Kassenzulassung relevanten Zulassungskriterien findest Du in den Zulassungsbestimmungen z.B. hier: LinkDen entsprechenden HInweis hier im Ergoforum finde ich bei aller Suche NICHT!!!!!!!! MfG Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Registriert seit: 28.01.2010
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Danke an Euch beide!!!
Ich werde versuchen dies mit dem DVE zu klären und den Grundriss dorthin zu schicken.
Ansonsten ist alles ebenerdig und behindertengerecht....es geht eben nur um den Eigang der Toilette. Der Vermieter würde den Türrahmen sogar vergrößern, aber in dem Toilettenraum an sich ist es eben auch sehr eng.
Ich hoffe es klappt!
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Hallo Vizsla! Klär das doch mit dem Bauamt, die sind dafür zuständig! Die haben auch Vorschriften für Mindestraumhöhe, Parkplätze, etc. Viel Erfolg dir, Christine
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Registriert seit: 27.03.2009
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Allerspätestens, wenn du MA beschäftigst, ist eine weitere Toilette Pflicht (BG).
Liebe Grüße, Pitbull
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Registriert seit: 25.05.2008
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Hallo CW, für die Zulassung um Versicherte der GKV behandeln zu können sind die Zulassungsbestimmungen der KK maßgebend, dazu zählt auch die mindest Raumhöhe. Die Betriebsstätten Vorschriften haben sich schon lange geändert (Raumhöhe); aber beim Zugang kann das Bauamt aus einem soll "behindertengerecht"(KK) sein, ein muß machen. MfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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