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Wie ist das denn gemeint ? In einer "normalen" ET-Praxis mit allen Kassenzulassungen kann AT per Heilmittel-VO (z.Bsp. psychisch-funktionell) neben allen anderen ET-Leistungen abgerechnet werden. Oder eine spezifische AT nur für psychisch Erkrankte ? Mit der RV als Kostenträger ??
Ich wüsste nicht, daß so etwas irgendwo existiert. Ich kenne AT nur als teilstationäres oder ambulantes Angebot von bereits bestehenden Institutionen, wie z.Bsp. Akutpsychiatrien, Rehabilitationskliniken oder Tageskliniken. Hier wird ambulante AT mit den Kostenträgern dann über die "Institutsambulanz" abgerechnet.
Was genau schwebt Dir denn vor ? Welche Idee hast Du ??
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