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hallo liebe forenmitglieder,
in den hmr und im versorgungsstrukturgesetz gibt es ja seit neuestem die langfristgenehmigung von heilmitteln. gibt es hierzu nun schon bestimmungen, die ein herausfallen der langzeitgenehmigten verordnungen aus den wirtschaftlichkeitsprüfungen für die ärzte regeln? und was ist in dem fall, wenn die krankenkasse sowieso schon auf eine genehmigung außerhalb des regelfalles verzichtet?? sind dann alle vo's aus den prüfungen zu nehmen.......das wäre ja mal ein positiver aspekt!!
sonnige Grüße aus Franken
Oliver Braun Praxis für Ergotherapie & Logopädie Am Hochgericht 13 91154 Roth ergotherapie.braun@t-online.de www.ergobraun.de
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Hallo olli, ja, nach meinem Wissen ist das genau so, dass diese Verordnungen rausfallen. Ich hab ein viel praktischeres Problem damit.: der passende Vordruck ( Formblatt 18) reicht nur für 10 Einheiten, muss die Mutter jetzt trotzdem alle 5 Wochen laufen und ein neues R. holen? Genehmigung ist bei uns nicht, und die KK hat die Mutter zurück geschickt, ohne ihr zu sagen, wie das sein soll. In der Kinderarztpraxis weiß es auch keiner...aber auf der Verordnung steht groß Dauerverordnung drauf.... Wie macht ihr das? Gruß Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen." John Locke
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Geändert am 24.01.2012 16:47:00
bitte genau lesen.......langzeitgenehmigung, nicht langzeitverordnung........  bei ner verordnung außerhalb des regelfalles ein arztbesuch innerhalb von 12 wochen , unterschriften auf einem beiblatt.. dauerverordnung gibts nicht!! siehe auch beitrag höchstverordnungsmenge... sonnige Grüße aus Franken Oliver Braun Praxis für Ergotherapie & Logopädie Am Hochgericht 13 91154 Roth ergotherapie.braun@t-online.de www.ergobraun.de
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saloia
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Geändert am 24.01.2012 21:38:00
hallo, olli...  hier eine info vom bed zu dem thema: Langfristig genehmigte Verordnungen fallen nicht mehr in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte! durch das Versorgungsstrukturgesetz wurde das SGB V angepasst. Bei § 32 Heilmittel wurde der Absatz 1 a eingefügt. Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf haben die Möglichkeit, sich auf Antrag die erforderlichen Heilmittel von der Krankenkasse für einen geeigneten Zeitraum genehmigen zu lassen. ... Über die Anträge ist innerhalb von vier Wochen zu entscheiden; ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt. Soweit zur Entscheidung ergänzende Informationen des Antragstellers erforderlich sind, ist der Lauf der Frist bis zum Eingang dieser Informationen unterbrochen. Darauf bezieht sich der § 106 Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung Dort heißt es nun: ...Die Verordnung der nach § 32 Absatz 1a Satz 1 genehmigten Heilmittel unterliegt nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Satz 1. Das bedeutet, dass bereits jetzt eine Verordnung die langfristig genehmigt wurde, nicht mehr in die Wirtschaftlichkeitsprüfung einbezogen werden kann! Die Krankenkassen sind durch die Heilmittelrichtlinien und das Versorgungsstrukturgesetz verpflichtet langfristige Genehmigungsanträge zu bearbeiten, auch wenn diese nach nach § 8 Absatz 4 der Heilmittelrichtlinien auf eine Genehigung außerhalb des Regelfalles verzichtet haben. @biene- nein, dauerverordnungen gibts wirklich nicht. auch der rest so, wie olli schreibt: beiblatt erstellen, da unterschreiben lassen. verordnungsmenge und frequenz so, daß der arzt den patienten 1x/quartal sieht gruß - saloia ------------------------------------- >>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)
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Geändert am 24.01.2012 22:41:00
.....das wäre ja mal ein positiver aspekt!! Ja, wenn die Kassen genehmigen! AOK Plus hat schon abgelehnt, da es zum Nachteil des Pat. wäre.  Bei der Schwere der Erkrankung wäre der Pat. z. B. auf 2 x wöchentlich sensomotorische Behandlung fixiert. Dies wäre nicht sinnvoll. Mein Argument, dass es die Entscheidung und Aufgabe des Arztes wäre, den Behaldnungsplan dann zu ändern und nicht der Kasse, wurde durch Räuspern beantwortet. Grüße von Maria2
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saloia
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Geändert am 25.01.2012 09:21:00
Zitat:
.. dass es die Entscheidung und Aufgabe des Arztes wäre, den Behaldnungsplan dann zu ändern und nicht der Kasse, wurde durch Räuspern beantwortet.
bei diesem satz werde ich an eine verordnungsrückgabe (immerhin!) erinnert, bei der die KK-mitarbeiterin messerscharf eine "falsche diagnose" erkannt hatte.... gruß - saloia ------------------------------------- >>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)
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hallo saloia, hallo gemeinde,
hab mich jetzt doch noch selber schlau gemacht, also heißt es jetzt alle patienten mit VO a.d.R. zur kk schicken mit antrag und genehmigen lassen was das zeug hält. dann alle ärzte aufsuchen und sie für dieses thema sensibilisieren.......juhu, keine argumente mehr für nichtverordnen.......und hoffen, dass der gesetzgeber nicht wieder was ändert, bzw. die kassen auch langfristig genehmigen.
die andere frage ist immer noch...was ist mit den VO a.d.R. die von den kassen eh schon genehmigt sind, weil die jew. kasse einen genehmigungsverzicht ausgesprochen hat? ich werde in jedem fall alle meine pats mit VO a.d.R. eine genehmigung beantragen lassen.......
so und jetzt an die arbeit, danke für eure bemühungen.
sonnige Grüße aus Franken
Oliver Braun Praxis für Ergotherapie & Logopädie Am Hochgericht 13 91154 Roth ergotherapie.braun@t-online.de www.ergobraun.de
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So, das war`s mit dem Optimismus. Dieser Artikel zeigt meine Realität LinkWie sind eure Erfahrungswerte? Grüße von Maria2
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noch mal nach oben mit diesem beitrag!!
wie sieht es bei euch aus?? wer hat genehmigungen vorliegen und von welcher kasse??
die aok hat z.b. eine pauschale genehmigung für verschiedene diagnosegruppen ausgesprochen...allerdings nur PS 1 für ergotherapie.........
bei der dak habe ich z.zt. einige probleme, kann hier jemand etwas sagen??
wäre schön, wenn hier ein gewisser austausch stattfindet, gerne auch außerhalb des forums.
sonnige Grüße aus Franken
Oliver Braun Praxis für Ergotherapie & Logopädie Am Hochgericht 13 91154 Roth ergotherapie.braun@t-online.de www.ergobraun.de
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Majati
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Geändert am 19.04.2012 19:44:00
Aktuell: VaR wurde genehmigt, langfristige Genehmigung jedoch ohne Begründung abgelehnt (AOK) bei EN2 . Ich hadere noch, ob sich ein Widerspruch lohnt oder dann eher die Gefahr besteht, dass auch die "normale" Genehmigung nicht mehr gesichert ist...
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BKK novi: LFG läuft noch bis Juli bei Indikation EN2 (Appaliker)
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, sauber und falsch ist. (Henry L. Mencken)
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AOK verschickt Standartschreiben als Ablehnung. DAK genehmigt, nach telefonischer Aussage, nur bei Physio eine Langfristgenehmigung. IKK bestätigt Eingang und man hört nie wieder etwas.
Grüße von
Maria2
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Hallo  Bin seid langerm wieder hier, und habe gleich eine Frage. Letzten Donnerstag erfuhr ich von der Tochter einer Pat, dass nun bei Vo auserhalb des Regelfalles die Krankenkasse eine Bstätigung ausstellt und die Pat mit dieser zum Arzt geht damit der die Vo weiterhin ausstellt. Das ist die Knappschaft in diesem Fall. Heute hat mir die Mutter eine Kindes mitgeteilt, das sie mit dem Rezept zur AOK gehen muß, dort eine Bestätigung holt und diese zum Arzt bringt damit dieder weiterhin die Vo ausstellen kann. Das wäre nun seit 1.4.12 so, hmmm... Ich habe beim anderen Forum bei den HMR nichts dergleichen gefunden, oder sollte ich es sonstwie überlesen haben?? Weiß jemand darüber etwas, ich bin aus dem Saarland Dankeschön  ) Mieux vaut prévenir que guérir (frz. Sprichwort) Beste Grüße Masterli RCZ
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