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Auf 450 Euro Basis im betreuten Wohnen, wie geht das?

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6. März 2013 18:52 # 1
Registriert seit: 06.03.2013
Beiträge: 2

Hallo Kollegen,

wer kann mir weiter helfen?::confused::

ich bin vollzeit in einer psychosozialen Einrichtung tätig. Nebenbei möchte ich Klienten auch zu Hause therapieren.
Was habe ich zu tun, wenn ich als Ergotherapeutin auf 450,-- Euro Basis
in einem sozialen Dienst für betreutes Wohnen arbeiten möchte??
Wer rechnet die Rezepte ab? Muss ich mich bei den Krankenkassen anmelden?::smile::

Im voraus vielen lieben Dank
6. März 2013 19:06 # 2
E.Roeske
E.Roeske
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 19

Geändert am 06.03.2013 19:09:00
Hallo!
Wie man ein Rezept abrechnet etc. weiß ich auch nicht, aber Vorraussetzung ist, das dein Arbeitgeber seine Zustimmung zu dieser nebenberuflichen Tätigkeit gibt. Und diese kann er begründet verweigern, da du ja bereits vollzeit bei ihm beschäftigt bist, somit das "Wochensoll" voll ist, und der rest als "Erholungszeit" dienen soll.

LG, Ewi
8. März 2013 15:36 # 3
Registriert seit: 06.03.2013
Beiträge: 2


Danke für die Information.
8. März 2013 16:03 # 4
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Hallo,
es ist ein Unterschied, ob man als Freier Mitarbeiter tätig ist oder auf 450€- Basis. Ersteres ist eine selbständige Tätigkeit, Letzteres eine geringfügige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis.
Um Rezepte abrechnen zu können, benötigt man jedoch bei beiden Varianten eine Praxis, die zugelassen ist. Bei der 450€- Tätigkeit ist sie durch das Angestelltenverhältnis schon gegeben, als FM muss man sich eine Praxis suchen.
Ein sozialer Dienst/betreutes Wohnen hat in der Regel keine Zulassung für die Abrechnung von Ergotherapierezepten.
8. März 2013 18:24 # 5
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Geändert am 08.03.2013 18:28:00
In was für einer Einrichtung arbeitest Du denn?
Hast du eine 40-Stunden-Woche?
(Du darfst regelmäßig bis zu 48 Stunden die Woche arbeiten,
sagt das Arbeitszeitgesetz)
Deinen AG musst du über die Nebentätigkeit informieren, er darf sie nur
untersagen, wenn sie deine Leistung bei ihm selbst mindert (also du z.Bsp.
nachts oder ganz einfach über 48 St/Woche arbeitest) oder wenn es sich um ein
Konkurrenzunternehmen handelt.
Möchtest Du die gleichen Patienten, die du tagsüber bei deinem
Hauptarbeitgeber hast, quasi abends noch zu Hause therapieren?
Oder wie meinst du das?
Wenn du als 450,-Kraft für den sozialen Dienst arbeitest,
müsste dieser soziale Dienst die Zulassung haben, Ergo-VOs
abrechnen zu können. Hat er das ???
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