Geändert am 08.03.2013 18:28:00
In was für einer Einrichtung arbeitest Du denn? Hast du eine 40-Stunden-Woche? (Du darfst regelmäßig bis zu 48 Stunden die Woche arbeiten, sagt das Arbeitszeitgesetz) Deinen AG musst du über die Nebentätigkeit informieren, er darf sie nur untersagen, wenn sie deine Leistung bei ihm selbst mindert (also du z.Bsp. nachts oder ganz einfach über 48 St/Woche arbeitest) oder wenn es sich um ein Konkurrenzunternehmen handelt. Möchtest Du die gleichen Patienten, die du tagsüber bei deinem Hauptarbeitgeber hast, quasi abends noch zu Hause therapieren? Oder wie meinst du das? Wenn du als 450,-Kraft für den sozialen Dienst arbeitest, müsste dieser soziale Dienst die Zulassung haben, Ergo-VOs abrechnen zu können. Hat er das ???
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