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Berufspflicht???????

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21. März 2014 14:28 # 1
Registriert seit: 01.01.2008
Beiträge: 20

Muß ich unbedingt Ergotherapeut sein, um Inhaber einer ergotherapeutischen Praxis zu werden?
Welche Voraussätzungen müssen da alles erfüllt werden??
Hintergrund ist dieser, meine Schwägerin (Ergotherapeutin mit sehr gut gehender Praxis) ist plötzlich und unverhofft verstorben, die Praxis hat die ganze Familie ernährt, gibt es also eine Möglichkeit das die Praxis mein Bruder weiterbetreiben (wie auch immer) kann? (Ich kann es nicht übernehmen)
Z.B. er als Geschäftsführer , stellt eine leitende/en Angestellte/ten an ,die/der dann auch eine Kassenzulassung auf ihre/seine Person beantragt mit allen drum und dran?
Für Antworten die und weiterhelfen sind wir schon jetzt dankbar.
beste Grüsse

21. März 2014 14:43 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Der Eigentümer dieser Praxis muss nicht zwangsweise Ergotherapeut sein. Es gäbe die Möglichkeit einen Fachlichen Leiter einzustellen. Der mindestens 30 h anwesend sein muss. Ich selber hatte in einer Praxis für Ergotherapie und Physiotherapie gearbeitet. Dort war ich die Fachliche Leitung, da die Praxisinhaberin lediglich Physitherapeutin war. Wie das jetzt so ist, wenn ihr selber nicht aus dieser Branche kommt weis ich leider auch nicht. Aber ich denke mal es müsste gehen. Die Zulassung würde ja dann auf die Fachliche Leitung laufen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
21. März 2014 16:03 # 3
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Geändert am 23.03.2014 15:56:00
Zunächst möchte ich Ihnen und vor allem Ihrem Bruder mein MItgefühl ausdrücken.

Und gleich als erstes der dringende Hinweis: die Zulassung erlischt, wenn nicht spätestens 6 Monate nach dem Ableben des PI eine fachliche Leitung benannt wurde!

Zur Sache: Ja, das geht. Sie haben den Rahmen schon selbst abgesteckt: Inhaber/GF mit fest angestellter fachlicher Leitung. [Nachtrag] Alternativ kann auch ein Teilverkauf an eine/n Ergotherapeut/in stattfinden, mit dem/r zusammen dann die Betreibergesellschaft gebildet wird (GbR,GmbH usw.).

Lassen Sie sich doch beim Berufsverband beraten - v.a. auch hinsichtlich des Weiterbestehens der Praxiszulassung (s.o.). Weitere Informationsquellen sind Steuerberater (wg. der zwangsläufig enstehenden Gewerbesteuerpflicht) und ggf. einschlägig gefärbte Unternehmensberater (letzteres würde ich dringend nahelegen).

Alles Gute

P.S. für alle anderen PI: es macht Sinn, sich rechtzeitig eine Art Notfallplan zu erarbeiten, der dann im Betrieb zur Verfügung steht. Wir erstellen gerade einen solchen, der zwischen den Fällen "vorübergehend abwesend und kommunikationsfähig", "längere Zeit abwesend und kommunikationsfähig" (z.B. längere KH-/Reha-Zeit) und "nicht kommunikationsfähig" (Verschollen/Koma/Tod) differenziert. Für jede Stufe werden für alle relevanten Bereiche Handlungsanweisungen entwickelt und entsprechende Vollmachten hinterlegt (Bank / Verträge mit Versciherungen, Mitarbeitern, Vermietern, Krankenkassen/Zulassung, .....) Ist ziemlich komplex, sollte aber sehr ernst genommen werden.
21. März 2014 16:08 # 4
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 322

Dein Bruder kann natürlich, Inhaber einer Ergopraxis sein, ohne selbst ergotherapeut zu sein. Therapien durchführen darf er natürlich nicht ;)

Wie Kuhdiehe schon schreibt, muss er eine fachliche Leitung anstellen.
Zulassung beantragen bei der Krankenkasse und somit alles gut.

Für die Zulassung kann er zB. beim BED. anfragen, die erledigen dann alle Formalitäten der Zulassung, ohne das er sich großartig mit KK rumärgern muss. Und das geht auch recht zugig, er soll einfach dort sein Problem schildern.

LG
Lilly

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