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Mischtätigkeit -20 Stunden Angestellte, 20 Stunde Freiberufler, geht das?

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16. Januar 2015 08:54 # 1
Registriert seit: 21.09.2010
Bundesland: Berlin
Beiträge: 5

Hallo Liebe KollegInnen

wie im Titel angedeutet habe ich folgendes vor:
Ich würde mich gerne freiberuflich machen, habe auch bereits einen festen Patientenstamm sowie 2 Abrechnungspraxen, das kann sofort losgehen. Nun habe ich mir überlegt, dass ich mich erstmal noch zusätzlich auf 20 Stunden (in einer Einrichtung) einstellen lasse um den Vorteil nutzen zu können, sozialversichert zu sein. Generell ist das möglich, gehe ich von aus, wie verhält sich das denn mit den Zahlungen an Krankenkasse, Rentenversicherung und Lohnsteuer?
Muss ich auf meine Freiberuflereinkünfte noch Rente und KK zahlen? Oder ist das mit dem 20 Std Job "abgedeckt"? Voraussichtlich werd ich exakt 20 Std angestellt und 20-22 Stunden freiberuflich arbeiten. Dass ich die Einkünfte bei der Einkommenserklärung angeben muss, das ist mir klar. Meine spezielle Frage richtet sich eben nach Rente und KK. Eine Scheinselbstständigkeit ist auch ausgeschlossen in diesem Model , oder? Mein Ziel ist es nämlich über den AG kranken- und rentenversichert zu sein, so dass ich lediglich auf meine Freiberuflereinkünfte Einkommenssteuer zahlen muss.
Und trotz des AG-Verhältnis kann ich für die freie Tätigkeit bei der Einkommenssteuer alles so absetzen, wie als würde ich 100% freiberuflichj sein, stimmts?

Freue mich auf Antworten. ::thumbup::
Bin (26j) unverheiratet und ohne Kinder.
16. Januar 2015 09:24 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3622

Geändert am 16.01.2015 09:31:00
Zuallererst:
"freiberuflich" arbeitet per se jeder Heilmittelerbringer--- egal in welchem Status: ob als PI, Angestellter, oder, wie du es vorhast, als Freier Mitarbeiter.
Diese Berufe gehören zu den sog. "freien Berufen", genauso wie zb Journalisten, Anwälte, Lehrer uswusf... Das ist eine rein steuerliche Klassifizierung und hat nix mit dem Status zu tun, in dem man arbeitet.

Bitte Suchmaschine nutzen und informieren

Als freier Mitarbeiter wärest du selbständiger Freiberufler
Was du dafür an Pflichtversicherungen brauchst, findest du hier in der Rubrik "Freie Mitarbeit", ebenso wie Antworten zu deiner Frage --- die von dir angestrebte Konstellation wurde da schon diverse Male erörtert.

Eine Scheinselbständigkeit ist mit deinem Modell keineswegs ausgeschlossen - es kommt auf die "Gestaltung" dieser Tätigkeit an.
Auch hierzu etliche Informationen im FM -Bereich, grade seit Januar 2014 (Beschluss Sozialgericht Bayern) ist da einiges mehr zu beachten, der Wind weht scharf.
Sowohl FM als auch PI müssen NOCH besser informiert sein, als es jemals nötig war..


Viele Infos findest du auch bei Physio.de im Bereich freie Mitarbeit.
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