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Diskussionsforum

Ergotherapie ohne eigene Räumlichkeit

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9. Oktober 2023 11:11 # 1
Registriert seit: 13.05.2017
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 3

Hallo Zusammen ::smile::

ich arbeite seit ca. einem Jahr in einer JVA und bin für die psychisch auffälligen Gefangenen zuständig. Da die ergotherapeutische Behandlung in dem Bereich noch Neuland ist, versuche ich seit einem Jahr diese zu etablieren.
Als ich vor einem Jahr den Job angefangen hatte, wurde ich direkt mit dem Satz "Wir haben allerdings keinen eigenen Therapieraum für dich!" begrüßt und konfrontiert. Damals hatte ich direkt das Gefühl, dass die Umsetzung einer Ergotherapie ohne einen Therapieraum sehr schwierig wird.
Ich habe innerhalb des einen Jahres mehrmals das Thema angesprochen, stoße allerdings leider immer wieder auf Missverständnis oder "taube Ohren". Ich höre seit einem Jahr, dass ich keinen Raum bekommen werde und das ich mich nun mal mit Kompromissen zufrieden geben muss.
Da die JVA nur für U-Haft oder Kurzstrafen zuständig ist und ich mit den Arbeitstherapien zusammenarbeiten möchte, habe ich mich zunächst erstmal für die Umsetzung einer "altmodische" Ergotherapie entschlossen. Eine betätigungsorientierte Vorgehensweise gestaltet sich aktuell noch als sehr schwierig. ::blush::
Aufgrund des fehlenden Therapieraumes ist es aktuell so, dass ich lediglich einen Schrank habe, in dem ich entsprechende Materialien lagern darf. Dieser Schrank grenzt das therapeutische Angebot leider massiv ein. Sowohl am Vor- als auch am Nachmittag soll ich dementsprechend meine Behandlung in dem "Kirchenraum" umsetzen. Dieser darf allerdings nicht verändert werden, sodass ich lediglich zu den Gruppen die passende Tisch- und Stuhlanzahl bereitstellen darf.
Ich habe nun ca. 8 Monate versuche, die Ergotherapie mit den zahlreichen Kompromissen durchzuführen. Allerdings habe ich in dieser Zeit gemerkt, dass dies keine zielführende und zufriedenstellende Umsetzung ermöglicht ::thumbdown::


Ist es "erlaubt", eine therapeutische Behandlung in einem dafür nicht vorgesehen Raum durchzuführen? ::confused::
Mittlerweile bin ich leider an dem Punkt, an dem ich nicht mehr weiter weiß.
Zahlreiche Erklärungsversuche sind bisher leider gescheitert, da man mich nicht wirklich ernst genommen hat ::unsure::


Vielen Dank im Voraus ::smile::
9. Oktober 2023 14:32 # 2
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 234

Also, wenn ich das so lese....sehe ich genau zwei mögliche Alternativen.

1. Direkt kündigen und sich eine neue Stelle suchen. Das sollte derzeit kein größeres Problem darstellen.

2. Ein ausgeklügeltes Konzept erstellen und vorlegen, mit dem Hinweis : Entweder.... oder....und dann ggf. danach kündigen.

Sorry, so kann man nicht sinnvoll arbeiten.

LG Salu
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
9. Oktober 2023 14:52 # 3
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1225

Das sehe ich genauso wie Saluki. Man kann nicht etwas anbieten was man nicht leisten kann.
Würde mir evtl noch Ergostellen in ähnlichen Einrichtungen anschauen.
9. Oktober 2023 14:59 # 4
Registriert seit: 13.05.2017
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 3

Danke für die beiden Rückmeldungen ::smile::
Ein Konzept habe ich anfangs bereits erstellt mit Rahmenbedingungen, die so nicht möglich waren.
Das wurde leider nicht wirklich ernst genommen.
Seit Ende August 2023 befinde ich mich im "Streik" (::blush::) und arbeite unter den vorhandenen Bedingungen nicht mehr. Ich hatte bereits gefordert, dass die Rahmenbedingungen für mich zufriedenstellend verändert werden, da ich so nicht zielführend arbeiten kann.
Allerdings habe ich da bisher immer nur Gegenwind erhalten und "Ergo-Laien" wollten mir erklären, wie es umzusetzen sei.
Ich denke, dass ich dann wohl leider doch nochmal ein Ultimatum setzen werde, da ich doch etwas an dem Bereich und der Arbeit (wenn man sie zufriedenstellend umsetzt) hänge ::smile::
9. Oktober 2023 15:54 # 5
Registriert seit: 26.06.2020
Beiträge: 13

Je nach Kostenträger werden ja vertraglich bestimmte Mindestquaitätstandards festgelegt (z.B. Heilmittelkatalog, DRV etc.). Zu diesen Standards gehören neben den Mindestpersonalbesetzungen auch die räumliche Ausstattung. Weiterhin würde ich Dir raten, dich an den Personalrat der Einrichtung zu wenden. Ggf kann der Personalrat Dir hierzu besser weiterhelfen.

Gutes Gelingen.
9. Oktober 2023 15:57 # 6
Registriert seit: 13.05.2017
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 3

Danke für die Idee.
Werde ich auf jeden Fall umsetzen ::smile:: ::thumbup::
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