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Hallo zusammen,
ich bin Ergotherapeut und plane, mich in Sachsen mit eigener Praxis selbstständig zu machen – inklusive Kassenzulassung. Mein Schwerpunkt soll dabei auf dem Bereich Psychiatrie liegen. Ich möchte sowohl Kassenpatienten behandeln, als auch Privatpatienten. Zweiteren würde ich systemische Beratung anbieten, da ich gerade dahingehend eine Weiterbildung mache. Habe aber noch keinen HP.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Muss ich dafür zwingend eine spezielle Weiterbildung im Bereich Psychiatrie nachweisen, um psychiatrische Behandlungen mit Kassen abrechnen zu dürfen?
Und wie ist das allgemein bei psychischen Erkrankungen wie z. B. Depressionen, Angststörungen oder Traumafolgestörungen – zählt das alles automatisch zur “Psychiatrie” im Rahmen der Heilmittelverordnung? Oder gelten dafür andere Voraussetzungen?
Welche fachlichen Qualifikationen muss ich für die Kassenzulassung im Fachbereich Psychiatrie vorlegen?
Gibt es Besonderheiten, die man in Sachsen beachten muss?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand mit Erfahrung aus Sachsen oder mit Kassenzulassung allgemein weiterhelfen kann.
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