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Privatpatient/ Post B & Begründung Steigerungssatz

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30. Juli 2026 19:17 # 16
Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 38

Zitat / ergoBegall hat geschrieben:
Meine Vermutung ist, dass viele Therapierende halt mit Leib und Seele Therapierende sind, und nur notgedrungen Wirtschaftstreibende. Da fehlt es dann oft am Geschäftssinn.
Im GKV-System bekommt man die Preise halt vorgegeben, meine einzige Entscheidung ist dann damit zu arbeiten oder es sein zu lassen. Bei den Preisen für Private habe ich diese Vorgabe nicht, und kann kalkulieren.
Würde ich nur den GKV-Satz nehmen, dann lasse ich mir mein Risiko für Zahlungsausfälle nicht bezahlen. Grundsätzlich gibt es irgendwo einen Sweetspot, der von der Finanzkraft meiner potentiellen Patienten und den Konkurierenden in meiner Nähe abhängig ist. Bekomme ich beim 1,9-fachen Satz keine Privatpatienten, ist es in der Gesamtbetrachtung wohl lukrativer, vielleicht nur auf 1,7 oder sogar 1,5 zu gehen. Freuen sich Patienten wie die Schneekönige über meinen 1,5-fachen Satz, weil meine benachbarten Praxen 2,0 haben wollen, sollte ich vielleicht über eine Erhöhung nachdenken.



Ja, Therapeuten wollen als Therapeuten arbeiten und denken oft nicht an das Unternehmen bzw. wissen nicht, dass sie sich selbst schaden, wenn der Preis komplett falsch kalkuliert ist... Kurzum: Ergos sind vielleicht nicht die besten Unternehmer, doch dann benötigt man in solchen Punkten eben Unterstützung und wenn der Preis steht, wird der vereinbart und wenn es dem Patienten nicht passt, dann muss er eben wieder gehen.
Wo kommen wir denn da hin, wenn wir uns herunterhandeln lassen, wir sind doch nicht auf einem Basar! :)
30. Juli 2026 19:21 # 17
Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 38

Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / Habakuck hat geschrieben:
Ich persönlich handhabe es so, dass ich von Privatpatienten nur den Satz nehme, den diese erstattet bekommen.
In einem Fall; Ehefrau des Patienten: Beamtin, Privatkasse 70% und Beihilfe von 30%.
Er ist nicht verbeamtet, Privatkasse 70% keine Beihilfe.
Dann ging ich herunter auf 85% (das liegt zwischen 70% und 100%).
Einen Verlust habe ich dennoch nicht, er wird ja von mir selbst behandelt, nicht von den Angestellten.
Warum ist deine Arbeit weniger Wert als die deiner angestellten Therapeuten? Du zahlst auch Steuern auf deine Einnahmen, zahlst deine Krankenversicherung, ect.. Auch die Einnahmen aus deiner Arbeit dienen zur Deckung der laufenden Betriebskosten, werden für Rücklagenbildung/Reparaturen/Neuanschaffungen/Fortbildungen/Investitionen ins Unternehmen und in neue Mitarbeiter benötigt. Du hast einen monitären Verlust/Mindereinnahmen für dein Unternehmen ohne Zwangslage erwirtschaftet und versuchst es mit deiner Begründung nur schönzureden.

Letztendlich ist es deine eigene unternehmerische Entscheidung gewesen, dass du mit jeder erneuten Honoraranpassung zu Gunsten des Patienten deine Glaubwürdigkeit als Unternehmer und Therapeut untegraben hast. Deine Kalkulation wird von diesem Patienten immer wieder in Frage gestellt. Deine therapeutische Arbeit "kann ja nichts wert sein" wenn man letztendlich "nichts" dafür bezahlen muss. Eigentlich kostet es deutlich mehr wenn man eine Chef(arzt)behandlung haben möchte und nicht weniger.



Danke dir, du hast es komplett auf den Punkt gebracht!

Die Steuern und Ausgaben - wenn diese nicht beachtet werden, dann sind wir am A......
Also das Steuerrecht hat scheinbar niemand auf dem Schirm bei diesem Punkt.

Beihilfe zahlt lediglich einen Teil.
Der Beamte zahlt KEINE Steuern udn auch KEINE Krankenversicherung, höchstens eine Privatversicherung zusätzlich soweit ich weiss und der Verdienst ist gut!!

Wie machst du das mit der Bezahlung? Sofort oder nach 30 Tagen oder noch später?

Herzliche Grüße und danke für deinen großartigen Beitrag!
30. Juli 2026 20:27 # 18
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 41

Zitat / Lene22 hat geschrieben:

Wie machst du das mit der Bezahlung? Sofort oder nach 30 Tagen oder noch später?


In meiner Praxis handhabe ich es folgendermaßen:

Bei der letzten Einheit der Verordnung wird die Rechnung inkl. zuvor gescanntem Pivatrezept mitgegeben, Zahlungsziel 21 Tage.

Bei der ersten Einheit werden die Preise klar besprochen, bzw. eine Honorarvereinbarung sowie der Behandlungsvertag unterschreiben und als Kopie mitgegeben.
31. Juli 2026 10:38 # 19
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 490

Zitat / Lene22 hat geschrieben:
[ ... Wie machst du das mit der Bezahlung? Sofort oder nach 30 Tagen oder noch später?...
Zahlungsziehl ist immer 14 Tage und ab der ersten Mahnung gibt es Mahngebühren. Für Privatpatienten gibt es keine zweite Mahnung, die Forderung geht dann sofort an meinen Inkassoanwalt.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
1. August 2026 14:34 # 20
Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 38

Ich danke euch für eure Antworten! Gut zu wissen.

Ich kenne die verschiedenen Varianten, damals wurde auch immer eine Rechnung mitgegeben oder geschickt mit 14 Tagen Zahlungsziel. Da jedoch Privatpatienten aoft auch nicht zahlen (wollen) etc., habe ich vor ein paar Jahren auch den anderen Weg in einer Praxis kennengelernt, nämlich das unmittelbare Bezahlen zur Behandlung direkt. Der Patient/die Patientin musste also direkt zum Termin bezahlen, das wurde dann mit Karte bezahlt in der Praxis, also jedes mal eine Rechnung/Quittung.
Habe mal den § rausgesucht: § 614 BGB "Vergütung ist stets sofort fällig...." egal wie was/wieviel rückerstattet wird etc.
Bedeutet natürlich Aufwand, doch man braucht seinem Geld nicht "hinterherzurennen". Wenn das jedoch übers Büro und Inkasso gut läuft, ist es ja i.O.
Sind halt auch immer Kosten und es nervt..

Viele Grüße für euch und ein schönes Wochenende!

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