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Hallo liebe KollegInnen,
weiß von Euch jemand, ob man eine Blankoverordnung mit der Diagnosegruppe SB1 und ICD10 Z96.64 abrechnen kann? Oder würde es da zu Problemen kommen? Ich finde diesen ICD 10 Code im Heilmittelkatalog leider nur bei SB2, allerdings sind die aufgelisteten Diagnosen ja auch nur beispielhaft. Bin so verunsichert.
Was meint Ihr?
Könnte mir da jemand von Euch weiterhelfen?
Vielen lieben Dank schonmal im Voraus,
Susanne
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