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Blankoverordnung Z96.64

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19. August 2026 13:59 # 1
Registriert seit: 19.08.2026
Beiträge: 1

Hallo liebe KollegInnen,

weiß von Euch jemand, ob man eine Blankoverordnung mit der Diagnosegruppe SB1 und ICD10 Z96.64 abrechnen kann? Oder würde es da zu Problemen kommen?
Ich finde diesen ICD 10 Code im Heilmittelkatalog leider nur bei SB2, allerdings sind die aufgelisteten Diagnosen ja auch nur beispielhaft. Bin so verunsichert.

Was meint Ihr?

Könnte mir da jemand von Euch weiterhelfen?

Vielen lieben Dank schonmal im Voraus,

Susanne
21. August 2026 14:56 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 494

Geändert am 21.08.2026 14:59:00
Zitat / Susanne13 hat geschrieben:
Hallo liebe KollegInnen,

weiß von Euch jemand, ob man eine Blankoverordnung mit der Diagnosegruppe SB1 und ICD10 Z96.64 abrechnen kann? Oder würde es da zu Problemen kommen?
Ich finde diesen ICD 10 Code im Heilmittelkatalog leider nur bei SB2, allerdings sind die aufgelisteten Diagnosen ja auch nur beispielhaft. Bin so verunsichert.

Was meint Ihr?

Könnte mir da jemand von Euch weiterhelfen?

Vielen lieben Dank schonmal im Voraus,

Susanne
Der ICD-Code Z96.64 steht in der Medizin für das Vorhandensein einer Hüftgelenkprothese und ist explizit als BVB unter SB2 gelistet. Ohne eine eindeutige zusätzliche EN1 Diagnose würde ich die Verordnung nicht als Blankoverordnung annehmen. Du kannst die Verordnung auch voab von der Krankenkasse des Patienten schriftlich als Blankoverordnung genehmigen lassen um auf der sicheren Seite zu sein und nicht am Ende umsonst gearbeitet zu haben. Lass den Patienten sich um die Genehmigung kümmern, dann kann dir hinterher keiner etwas unterstellen und der Patient erhält die richtige Antwort aus erster Hand um mit seinem Arzt zielführend diskutieren zu können.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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