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Diskussionsforum

anwesenheit in der Praxis

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22. August 2006 20:22 # 1
Registriert seit: 19.12.2002
Beiträge: 3

Geändert am 24.08.2006 14:35:00
Hallo!! kann mir jemand sagen wieviele Stunden ich als Praxisleitung in der Praxis anwesend sein muß??.
Die Praxisgemeinschaft hat eine Anmeldung die ständig besetzt ist. und tel. stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Grüß Luka

22. August 2006 21:22 # 2
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo,
Die fachliche Leitung muß mindsten 30 Stunden in der Woche in der Praxis sein.
Fachlich Dinge kann die Rezeptionskraft nicht klären, da sie kein Therapeut ist.

Gruß Masterli

23. August 2006 10:27 # 3
Registriert seit: 09.02.2003
Beiträge: 172

hallo masteri!
wie siehts denn aus wenn ich eine praxis ohne mitarbeiter habe und den ganzen morgen auf hausbesuch bin, mit den 30 std kommt das ja dann nicht hin, es kann sich ja auch nicht jeder ne rezeptionskraft leisten.
mfg termie

23. August 2006 15:49 # 4
Registriert seit: 19.12.2002
Beiträge: 3

Geändert am 23.08.2006 15:57:00
Hallo! wo steht das geschrieben???? und welche Stunden in der Woche, als auch von 6- 22 Uhr.

Grüß Luka

23. August 2006 17:15 # 5
Registriert seit: 24.07.2006
Beiträge: 6

Hallo Kollegen,
die Frage hat mich selbst etwas verunsichert, habe aber nix darüber gefunden, dass ich mind. 30 Std. in der Praxis sein muß...
hat jemand vielleicht mehr Infos
Bin nämlich auch ziemlich viel auf Hausbesuch...

Gruß Jo


Therapiezentrum Cadolzburg

Praxis für Ergotherapie
23. August 2006 20:49 # 6
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo,
Im Ein-Mann-Betrieb ist das auch nicht möglich, dann Erreichbarkeit über Mobil, Rufumleitung. Bei ein Personen-Praxen ist ja sonst auch keiner in der Praxis. Die Regelung ist ja wenn zwei und mehrere Therapeuten in der Praxis sind.
Steht auch in den Rahmenverträgen die die Praxeninhaber mit den Kassen haben, die sie bei Zulassung erhalten.
L.G. Masterli
PS: Ich selbst habe keine P, bin FM

24. August 2006 14:55 # 7
Registriert seit: 19.12.2002
Beiträge: 3

Hallo! Ich möchte gerne eine zweite Praxisleitung übernehmen. Da ich seit 4 Jahren 6-9 Patienten in der Woche habe. In der neuen Praxis wird es so ähnlich sein. Ich währe in beiden Praxisen nicht der Inhaber.
Da muß es doch irgend eine möglichkeit geben????


Grüß und Danke Luka

24. August 2006 17:58 # 8
Registriert seit: 03.06.2002
Beiträge: 299

Hallo luka,

ich stehe, glaube ich, gerade etwas auf dem Schlauch. Praxisleitung mit 6 bis 9 Patienten in der Woche?
Praxisleitung in einer zweiten Praxis?

Soweit mir bekannt ist, muss laut Rahmenvertrag die Praxisleitung mindestens 30 Stunden in der Praxis anwesend sein. Wie schon Masterli geschrieben hat, gilt das natürlich nicht für ein Personen-Praxen; z. B. wegen der durchzuführenden Hausbesuche.

Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist, wie man in zwei verschiedenen Praxen die Leitung haben kann.

Kann mir da jemand „auf die Sprünge“ helfen?


Jürgen Behnke
Praxis für Ergotherapie
am Therapiezentrum im Servatiusstift
Windprechtstr. 32
86159 Augsburg
24. August 2006 19:12 # 9
Registriert seit: 05.05.2004
Beiträge: 113

Habe es mir erst gerade schriftl. von der zulassungsstelle geben lassen, der fachl. muss volltags 40 std. anwesend sein! in Brandenburg!!!

24. August 2006 19:30 # 10
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Zitat:
Hallo! Ich möchte gerne eine zweite Praxisleitung übernehmen. Da ich seit 4 Jahren 6-9 Patienten in der Woche habe. In der neuen Praxis wird es so ähnlich sein. Ich währe in beiden Praxisen nicht der Inhaber.
Da muß es doch irgend eine möglichkeit geben????


Grüß und Danke Luka

Hallo,
Das ist so nicht möglich dann müßtest Du in jeder Praxis 30 Stunden anwesend sein und das würden ingesamt 60 Stunden in der Woche sein. Das ist nicht zu schaffen, selbst wenn die eine Praxis Frühschicht und die Andere Spätschicht fahren würde. Und welche Praxis macht das, nämlich keine.
Das sind nun mal die Fakten.

Gruß Masterli


24. August 2006 20:53 # 11
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 58

Hallo,
folgendes ist dazu geschrieben:

Gemeinsame Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln

zwischen

den Spitzenverbänden der Krankenkassen
• AOK-Bundesverband, Bonn
• BKK Bundesverband, Essen
• IKK-Bundesverband, Bergisch-Gladbach
• See-Krankenkasse, Hamburg
• Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
• Bundesknappschaft, Bochum
• Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
• AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

und

den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene
• Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e.V. (BHV), Köln
• Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. (dba), Hamburg
• Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e.V. (dbs), Moers

in der Fassung vom 17. Januar 2005

...

Organisatorische Voraussetzungen (§ 11)

(1) Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten in seiner Praxis sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
...

Alle anderen Angaben wie 30 Stunden oder 40 Stunden o.ä. sind Interpretationen von Verbänden oder Krankenkassen.
Das Konstrukt hier 9 Patienten auf eigene Zulassung und wo anders ein paar Patienten auf eine zweite Zulassung geht so einfach nicht. Auch bedenken sollte man, dass eine Zulassung sprich Niederlassung eines Therapeuten eine sehr hohe Verantwortung und Haftung beinhaltet.

Schönen Gruß
zentrum
25. August 2006 11:58 # 12
Registriert seit: 03.06.2002
Beiträge: 299

@ Zentrum

Danke für den erklärenden Text! So habe ich das eigentlich auch in Erinnerung.

@ luka

Die Patientenzahl, in Ihrem Beispiel 6 – 9 Patienten in der Woche, gibt mir noch Rätsel auf. Des Weiteren sehe ich hier ein Problem in der Zulassung als Praxisleitung für zwei örtlich und räumlich getrennte Einrichtungen.

Viele Grüße


Jürgen Behnke
Praxis für Ergotherapie
am Therapiezentrum im Servatiusstift
Windprechtstr. 32
86159 Augsburg
9. Dezember 2006 16:12 # 13
Liz
Liz
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 367

[zitat): Des Weiteren sehe ich hier ein Problem in der Zulassung als Praxisleitung für zwei örtlich und räumlich getrennte Einrichtungen.
Zitat Ende

Hat denn jemand auf diese Frage noch eine Antwort? Wie ist das denn nun?
Besten Dank!
9. Dezember 2006 17:29 # 14
Registriert seit: 14.05.2005
Beiträge: 63

Hallo!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Leitung von zwei Praxen übernehmen kann, denn ein Praxisinhaber z.B. auch, wenn er sich eine Zweitpraxis anschafft, für eine der beiden Praxen bei den Kassenverbänden eine Leitung / jemand anderen als Praxisleitung bestimmen. D.h. es muß immer eine Person für eine Praxis die Verantwortung tragen und der Ansprechpartner sein.
Viele Grüße!


Sonnenblume
15. Oktober 2010 15:10 # 15
Registriert seit: 10.10.2010
Beiträge: 2

Um mal ein Thema dazuzufügen. führe eine eigene Praxis, wenn ich eine zweitpraxis eröffne, muss ich dann gleichzeitig ein weiteres Ik beantragen oder kann ich meins "mitnehmen"?
Wißt ihr auf was ich noch achten muss, außer eine fachliche leitung für meine erstpraxis einzustellen??
Danke für eure Antworten!

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