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anwesenheit in der Praxis

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15. Oktober 2010 17:13 # 16
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 222

Hallo,

Man muss auf jeden Fall 32 Stunden den Patienten zur Verfügung stehen, habe ich schriftlich von den Kassen.

@ dumbo
Du musst alles neu beantragen, inklusive Gesundheitszeugnis, polizeil. Führungszeugnis und Ik-Nummer. Die nehmen das so, als hättest Du die Unterlagen noch nie eingereicht.

Anja

15. Oktober 2010 20:01 # 17
Registriert seit: 10.10.2010
Beiträge: 2

Anja99 danke für die schnelle antwort!
wenn ich genau darüber nachdenke ist dass sicher auch richtig, aber trotzdem alles völlig belastend, dachte die ik-nummer gilt auch für mich als person und nicht nur bezogen auf einen praxisstandort.
naja, da werde ich wohl durch müssen!

16. Oktober 2010 00:39 # 18
Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 220

Na nun kann ich ja auch mal meine Erfahrungen berichten.

Also die Bestimmungen bezüglich der Anwesenheit einer Parxisleitung bzw.Fachlichen Leitung ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich sondern auch die Bemessungsgrundlage der Kassenvereinigungen sind sehr variabel.

Niedersachsen: PI ---> 35 Std. anwesend bzw. bei vermehrten HB muß der PI imer telephonisch erreichbar sein für die Pat. auch wenn eine Anmeldung in der Praxis noch ist. Heißt also nur: Handy mitsich tragen.
Eine fachl. Leitung muß mit --> 30- 35 Std. (zählt als Vollzeitstelle) eingestellt sein, bei HB gilt auch Handy an Mann
Arbeitsvertrag muß in den Zulassungsunterlagen beigefügt weden !!!!!

NRW: PI ---> 35 Std. in der Praxis,
Fachl.Leitung ---> 35 Std. in der Praxis,
alle anderen Punkte gelten auch hier wie in Niedersachsen.

Sind, wie in meinem Fall, die Praxen in unterschiedlichen Bundesländern gilt ersteinmal : gesonderte IK- Nummer für die "neue Praxis", Erweiterung aller Versicherungen, es gibt auch die Möglichkeit, jedoch auch nur wenn es im Arbeitsvertrag der Fachl. Leitung eindeutig aufgeführt ist das dieser auch zur Aushilfe in der anderen Praxis tätig sein darf, z.B. Urlaub, Krankheit, Fobi.... solange es unter 6 Wochen ist ansonsten muß ein Antrag bei den zuständigen KK gestellt werden,

Das Ganze zählt auch wenn es eine Gemeinschaftspraxis ist da es ja gesonderte Praxen darstellen. Wie es sich verhält bei Praxisgemeinschaft... das weiß ich echt nicht.

LG von Grit

Praxis für Ergotherapie
Grit Morgenroth
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31675 Bückeburg

Behandlung nach
IntraActPlus- Konzept (Dr. Fritz Jansen u. Uta Streit)
KIT - Körperbezogene Interaktionstherapie

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