Registriert seit: 09.01.2006
Beiträge: 35
|
Hallo, habe ein Rezept bekommen, auf dem mit dem Indikationsschlüssel PS5 Psychisch-funktionelle Behandlung und HLT verordnet ist. Heißt das nun, dass ich auch beides machen und abrechnen kann? Danke für eure Hilfe Lieben Gruß Sabrina
|
|
Registriert seit: 04.12.2002
Beiträge: 65
|
ruf doch am besten beim verordnenten arzt an... ich arbeite jetzt seit einem halben jahr in einer praxis (vorher klinik!) und ich hab festgestellt, dass 8 von 10 rezepten falsch oder ungenügend ausgefüllt sind... vielleicht lieber mal nachfragen was gemeint ist...
|
|
Nici723
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 51
|
Hallo,
also in dem Zusammenhang hatte ich noch keine VO. Bei mir stand aber auch mal drauf: motorisch-funktionell und Wärmebehandlung. Das heißt du hast 30 Minuten Therapie für motorisch-fktl. und machst danach noch die Wärmebehandlung. Du kannst also auch beides abrechnen!
LG, Nici
|
|
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621
|
Hallo, ich habe gerade folgendes gefunden:
"....Es können auch zwei vorrangige Behandlungen gleichzeitig auf einem Rezept verordnet werden. Sie sollten dann beide in der ersten Zeile untergebracht werden. Ein ergänzendes Heilmittel kann zusätzlich in der zweiten Zeile stehen. Die Gesamtverordnungsmenge muss in diesem Fall auf beide vorangige Heilmittel aufgeteilt werden, z.B. 6x ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorischen Störungen und 4x HLT. Bei einer Gesamtverordnungsmenge von 60 Behandlungen können dann 6 Rezepte der beschriebenen Art ausgestellt werden. "
Es steht jetzt zwar nichts zur Abrechnung, aber ich denke, wenn es so eindeutig vorgegeben ist, kann es dann auch so abgerechnet werden!
Ich hoffe, das war hilfreich....
|
|
Registriert seit: 09.01.2006
Beiträge: 35
|
Vielen Dank für eure hilfreichen Anrworten. Wünsche noch einen sonnigen Sonntag Lieben Gruß Sabrina
|
|