Zitat:
Kinder unter 7 Jahren Geschäftsunfähigkeit Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig.(§ 104 Nr. 1 BGB) Wer geschäftsunfähig ist, hat nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Re ..." /> Forum: ergotherapie.de - ergoXchange - Der Onlinedienst für Ergotherapeuten
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Diskussionsforum

Unterschriften-Geschäftsunfähigkeit

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6. März 2010 07:56 # 1
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Aus aktuellem Anlass,
Zitat:
Kinder unter 7 Jahren
Geschäftsunfähigkeit

Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig.(§ 104 Nr. 1 BGB)

Wer geschäftsunfähig ist, hat nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, zum Beispiel Verträge zu schließen oder zu kündigen. Er benötigt einen gesetzlichen Vertreter.

Kinder unter 7 Jahren können nach deutschem Recht in einem Rechtsgeschäft gleich welcher Art nur als Bote tätig werden, sie übermitteln also auch bei Alltagsgeschäften nur eine Willenserklärung ihres gesetzlichen Vertreters. Letzteres können die Eltern oder ein alleinsorgeberechtigter Elternteil oder ein Vormund sein.

Auch müssen Willenserklärungen anderer, wie Kündigungen, an den gesetzlichen Vertreter des Geschäftsunfähigen zugehen, damit diese wirksam werden (§ 131 BGB).


Alle Verordnungen, die von den Kidis quittierten Behandlungstherminen, kommen zurück! Das Geld bleibt selbstverständlich bei den Krankenkassen.

Also, egal wie stolz die Kinder sind, unterschreiben zu dürfen, sie dürfen es nicht, denn wir bekommen dann die Behandlungen nicht bezahlt.

Bei mir sind auch die Verordnungen der 7 jährigen zurückgekommen!

Wie kommen die Kinder nur auf die Idee in eine Praxis für Ergotherapie zu gehen?

Was gibt es bei euch für Rückläufer?
Häufig stimmen bei mir die Kreuzchen nicht. Es wird Fogeverordnung angekreutzt, aber es ist AdR. Werden die jetzt auch zurückkommen?

Wie sieht es mit der Begründung bei einer Verordnung AdR aus?

Akzeptieren die KK die Korrekturen, wenn sie auf einem Fax sind????

Leute, Leute ...... was denken die sich noch aus?

Bisher hat noch kein Arzt gemosert, aber ...... ist dies nicht wieder der Versuch zu spalten????




Grüße von

Maria2

7. März 2010 08:43 # 2
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Hm, habe nur ich Verordnungen die nicht heilmittelkonform sind?
Bei mir sind mindestens 40% der Verordnungen fehlerhaft.


Grüße von

Maria2

7. März 2010 11:11 # 3
Registriert seit: 26.01.2003
Beiträge: 86

Hallo Maria2 und KollegInnen.

Wir haben mittlerweile genau die gleiche Problematik. Vorher gab es eigentlich nie Schwierigkeiten, doch seit ca. einem 3/4 Jahr kommen häufiger Verordnungen zurück (die dementsprechend erstmal nicht vergütet werden...) - teilweise, weil sie (die KK) wirklich nach der "Nadel im Heuhaufen" suchen. Und wir kontrollieren bei uns wirklich genau - schicken VO zur Änderung oder sind laufend zu Gast bei den Arztpraxen, um die VO ändern zu lassen etc.
Bei uns ist es mittlerweile öfter die Unterbrechung einer VO - trotz Begründung (Fobi, Krankheit, Urlaub etc.) - wir mussten uns hier dann vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass der Behandlungserfolg dadurch nicht gefährdet wird. Der Aufwand drumherum wird für uns immer größer und größer - und trotzdem werden uns einfach Gelder für geleistete Arbeit abgezogen...
Manchmal macht es echt keinen Spass mehr...

Herzliche Grüsse und trotzdem einen schönen & sonnigen Sonntag von ergo97!


Man muss nicht alles können, aber man kann alles lernen!
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