Aus aktuellem Anlass,
Zitat:Kinder unter 7 Jahren
Geschäftsunfähigkeit
Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig.(§ 104 Nr. 1 BGB)
Wer geschäftsunfähig ist, hat nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, zum Beispiel Verträge zu schließen oder zu kündigen. Er benötigt einen gesetzlichen Vertreter.
Kinder unter 7 Jahren können nach deutschem Recht in einem Rechtsgeschäft gleich welcher Art nur als Bote tätig werden, sie übermitteln also auch bei Alltagsgeschäften nur eine Willenserklärung ihres gesetzlichen Vertreters. Letzteres können die Eltern oder ein alleinsorgeberechtigter Elternteil oder ein Vormund sein.
Auch müssen Willenserklärungen anderer, wie Kündigungen, an den gesetzlichen Vertreter des Geschäftsunfähigen zugehen, damit diese wirksam werden (§ 131 BGB).
Alle Verordnungen, die von den Kidis quittierten Behandlungstherminen, kommen zurück! Das Geld bleibt selbstverständlich bei den Krankenkassen.
Also, egal wie stolz die Kinder sind, unterschreiben zu dürfen, sie dürfen es nicht, denn wir bekommen dann die Behandlungen nicht bezahlt.
Bei mir sind auch die Verordnungen der 7 jährigen zurückgekommen!
Wie kommen die Kinder nur auf die Idee in eine Praxis für Ergotherapie zu gehen?
Was gibt es bei euch für Rückläufer?
Häufig stimmen bei mir die Kreuzchen nicht. Es wird Fogeverordnung angekreutzt, aber es ist AdR. Werden die jetzt auch zurückkommen?
Wie sieht es mit der Begründung bei einer Verordnung AdR aus?
Akzeptieren die KK die Korrekturen, wenn sie auf einem Fax sind????
Leute, Leute ...... was denken die sich noch aus?
Bisher hat noch kein Arzt gemosert, aber ...... ist dies nicht wieder der Versuch zu spalten????
Grüße von
Maria2