Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Arbeitsvertrag 400-Euro und Gleitzone

Diskussionsforum

Arbeitsvertrag 400-Euro und Gleitzone

Optionen:
16. November 2011 23:35 # 1
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 250

Ich muss aus privaten Gründen leider meine Wochenarbeitszeit verringern und werde aus diesem Grund vermutlich einen Mitarbeiter auf 400 Euro-Basis oder in der Gleitzone einstellen müssen.
Könnt ihr mir ein paar Tipps geben wo dieser überall gemeldet werden muss (vermutlich auch bei allen Kassen die die Zulassung erteilt haben oder?) und welche Versicherungen benötigt werden?
Hätte jemand von euch einen Arbeitsvertrag für die Beschäftigung eines solchen Mitarbeiters den er mir zukommen lassen könnte - wäre sehr froh darüber wenn mir hier jemand helfen könnte!
Ich danke euch schon mal vielmals!
Viele Grüße!!!

17. November 2011 06:30 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Zu den Themen Anmeldung/Versicherung werden alle Deine
Fragen auf der homepage der Minijobzentrale beantwortet.
Arbeitsvertrag: einfach ein Arbeitsvertrag wie für einen Voll- oder Teilzeitangestellten.
Der Arbeitsrechtsstatus eines Mini-Jobbers ist der gleiche.
Der Unterschied besteht ja lediglich steuerrechtlich.

18. November 2011 14:08 # 3
Registriert seit: 19.11.2009
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 20

Hallo Cora.
Grundsätzlich muß jeder ergotherapeutische Mitarbeiter der für deine Praxis tätig ist, bei den zulassungszuständigen Kassen gemeldet werden. Denk auch dran, das jeder zusätzliche Mitarbeiter einen Raum von 14 qm Therapiefläche braucht und der auch angemeldet ist ! Des weiteren reicht ein normaler Arbeitsvertrag den Du auf 400,- Euro änderst.
Viele Grüße Bernersen

Optionen:

nach oben scrollen