Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 10
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Hallo ihr, ich habe folgende Frage: Ich wurde gebeten ein Abendgruppenagebot innerhalb einer Rehaeinrichtung durch meine Praxis anzubieten. Die Patienten der Einrichtung erhalten zu normalen Praxiszeiten aber schon Ergotherapie durch eine andere Praxis, welche die Gruppen aber nicht abdecken kann. Könnt ihr mir sagen ob ein solches Splitting von Therapie abrechenbar ist? Soweit ich weiß kann eine ET-Leistung für einen Patienten nur von einer Praxis erbracht werden und nicht von Zweien gleichzeitig. Vielen Dank!
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Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 222
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Wenn Du mit Rezept arbeitest für diese Einrichtung, dann erhältst Du ja ein gesondertes Rezept für Gruppentherapie und das ist OK. Ich habe z.B. auch einen Patienten, der in der Schule Ergo erhält mit Rezept und ich behandel ihn mit einem weiteren Rezept zuhause (seit Jahren).
LG Anja
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Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 561
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Es macht mich ein wenig stutzig, dass eine "Rehaeinrichtung" nun jedwede Form der Ergotherapie durch externe Fachkräfte ableisten lässt, die dann auch noch durch gesonderte Heilmittelverordnung extern abgerechnet werden sollen. Vielleicht bin ich ja altmodisch, aber wenn eine "Reha"einrichtung sich nun auch mit Abendprogrammen schmücken oder den Patienten eben nützen will, warum finanzieren die das dann nicht aus eigener Tasche und bezahlen dich als Honorarkraft?
Gleiches würde ich in Sachen Abendgruppe auch von einem Seniorenzentrum erwarten...
SIG.: Dies Forum hat eine neue Software verdient, und das schon lange.
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Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 10
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Erstmal danke für die Antwort!!  Und zu deiner Antwort irdeiter muss ich mich besser ausdrücken. Sorry. Die Einrichtung ist nicht mehr ganz Reha und auch noch kein Heim, also was dazwischen. Jedenfalls Phase C.
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