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siehe Textauszug aus dem Heilmittelkatalog unter:
http://www.heilmittelkatalog.de/index.php/ergotherapie-anwendungsbeispiel.html
Heilmittel bestimmen:
Im zweiten farbig unterlegten Abschnitt der Seite finden Sie die bei dieser Diagnose "im Regelfall" verordnungsfähigen Heilmittel bzw. Maßnahmen der Ergotherapie.
Im Beispiel (Apoplex, EN2) bietet der Heilmittelkatalog drei alternative vorrangige Heilmittel an: [A1], [A2], [A3].
In Abhängigkeit von den Funktionsstörungen und den hieraus resultierenden Fähigkeitsstörungen können Sie nun ein vorrangiges Heilmittel auswählen. In unserem Beispiel z.B. das Heilmittel [A1] : Sensomotorisch-perzeptive Behandlung.
Kann aus im Patienten befindlichen Gründen das vorrangige Heilmittel nicht eingesetzt werden, gibt der Katalog hier die Möglichkeit, alternativ ein "optionales Heilmittel [B], in diesem Fall die "Psychisch-funktionelle Behandlung", zu verordnen. Dies macht in unserem Beispiel allerdings nur dann Sinn, wenn auch entsprechend begleitende Störungen der psychischen Funktionen und Fähigkeiten vorliegen.
Zusätzlich zum vorrangigen [A] (bzw. optionalen [B]) Heilmittel können Sie außerdem eines der weiteren ergänzenden Heilmittel [C] verordnen, hier z.B. eine "Thermische Anwendung".
MfG falladar
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