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Praxisbesonderheiten, langfristiger Heilmittelbedarf

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4. Juni 2014 21:40 # 1
Registriert seit: 18.12.2002
Bundesland: Bayern
Beiträge: 348

Geändert am 04.06.2014 21:41:00
Hallo Kollegen,

wenn ein patient eine HMVo bekommt auf die entweder Praxisbesonderheit oder langfristiger Heilmittelbedarf zutrifft, dann erhält der Patient diese Therapie doch mindestens ein Jahr. Richtig?
Wenn das Jahr rum ist, läuft die Verordnung dann wieder im Budget? Sorry aber das Thema verstehe ich noch nicht so ganz.

Danke.
Liebe Grüße
4. Juni 2014 22:01 # 2
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Was hast du denn für eine Liste?

Also, z. B. bei Subarachnoidalblutung: Längstens 1 Jahr nach Akutereignis
aber bei einer Hemiparese besteht längerfrisitger Heilmittelbedarf, das bedeudet, dass eine Behandlung so lange verordnet werden kann, wie es die Wirtschaftlichkeit erlaubt.
Hier noch mal eine Liste, wo du alles nachlesen kannst.
Link
Grüße von

Maria2


15. Juni 2014 21:42 # 3
Registriert seit: 18.12.2002
Bundesland: Bayern
Beiträge: 348

Danke Maria2!
Dein Link hilft mitr schon sehr weiter. ::thumbup::
Liebe Grüße
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