Hallo, ich habe eine Anfrage der ortsansässigen Vhs bekommen. Diese möchte einmal wöchentlich einen Raum bei mir mieten (für ca.2 Std.). Die Richtlinien der KK geben einem ja leider recht wenig Aktionsspielraum. Ich würde mich freuen, wenn mir einer sagen kann, ob es bei so einer geringen Stundenanzahl pro Woche problematisch ist, unterzuvermieten. Habt ihr Erfahrungen, wie es in solch einem Fall mit der rechtlichen Situation aussieht? Ich freue mich auf Antworten!!! Vielen DAnk!!!!
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