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Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal wieder eine Frage: In letzter Zeit häufen sich die Anfragen bezüglich Gutscheine für ergotherapeutische Leistungen wie z.B. Hirnleistungstraining, Feinmotoriktraining, Sturzprophylaxe.
Kann ich solche Gutscheine und Leistungen anbieten? Wie das steuerrechtlich aussieht weiß ich. Die Frage ist, was muss ich beachten wenn ich keine Verordnung habe?
vlG
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