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Diskussionsforum

Gutscheine

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24. November 2014 09:53 # 1
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder eine Frage:
In letzter Zeit häufen sich die Anfragen bezüglich Gutscheine für ergotherapeutische Leistungen wie z.B. Hirnleistungstraining, Feinmotoriktraining, Sturzprophylaxe.

Kann ich solche Gutscheine und Leistungen anbieten?
Wie das steuerrechtlich aussieht weiß ich. Die Frage ist, was muss ich beachten wenn ich keine Verordnung habe?

vlG
24. November 2014 10:07 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... das Wort Therapie nicht mit aufführen. Alles andere geht.

MfG falladar
3. Dezember 2014 08:36 # 3
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Super Danke!
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