Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 62
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Hallo, ich habe eine kleine frage, Ich wollte gerade eine Zuzahlung für ein Rezept fertig schreiben und bin über ein kleines Problem gestolpert... Also meine Patientin war 2014 befreit von der zuzahlung, wir sind auch 2014 das Rezept angefangen und haben es im ende Januar abgearbeitet. Jetzt ist sie aber für 2015 erst ab den 30 Januar befreit. Also muss ich ja für die Termine die in dem Zeitraum fallen eine Zuzahlung schreiben... Wo ich mir nicht mehr sicher mit war muss ich die 10 Euro Praxisgebühr mit einrechnen oder fallen die weg? Danke für eure hilfe
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375
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... Ausschlagebend für die 10,00 Euro "Praxisgebühr" ist der erste Behandlungstag. An diesen ist die Gebühr/der Betrag gekoppelt.
Schau dir die Befreiungskarte genau an. Manchmal ist auch die Befreiung schon ab dem 01.01.2015 gültig obwohl sie erst später, z.B. Ende Januar, ausgestellt wurde. Bitte hierzu immer den genauen Wortlaut auf der Karte durchlesen.
MfG falladar
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
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Praxisgebühr gibts bei uns nicht, die galt(!!- seit längerem abgeschafft) für Ärzte.. Bei HM-Erbringern nennt sich das Blatt- oder Ausstellungsgebühr.
Ansonsten siehe Falladars Auskunft in anderen Worten: Die Ausstellungs-oder Blattgebühr steht-selbstredend- zu Beginn der Behandlung, ist ja mit der Verordnungsübergabe gekoppelt. Deshalb in deinem Fall noch in die ZZ-befreite Zeit, also nicht mitberechnen...
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Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 62
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danke für die Info, jetzt kann ich sie richtig ausstellen.
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