Geändert am 14.08.2015 14:12:00
AOK Niedersachsen will bei Verordnungen ab dem 1.7.15 Verordnungen absetzen, wenn die 12 Wochenfrist überschritten wird, also die maximale Behandlungsdauer. Dies soll bei Verordnungen adR umgesetzt werden. Die Verordnungen dürfen durch Krankheit und Urlaub unterbrochen werden. Es geht hierbei um die berechnete Verordnungsmenge. Also 24 x, 1-2 pro Woche wäre korrekt. Quelle: BED.ev
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Maria2
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