Geändert am 24.05.2016 09:00:00
... die Mindestbehandlungszeiten bei BG-Patienten sind die gleichen wie bei den GKV-Patienten. Auch bei den GKV-Patienten sind die Berichtszeiten includiert. Daher heißt es bei diesen Kostenträgern: - motorisch-funktionelle Behandlung 30 min - 45 min Ob du nun für jeden Patienten mit motorisch-funktionelle Behandlung gleich 45 min einplanst und alle zu diesem Patienten Arbeiten erledigst, oder nur die Mindestbehandlungszeit abarbeitest und im Anschluß die notwendige Vor- und Nachbereitungszeit (Dokumentation/Therapieplanung/Abrechnung/Reinigung/Materialbeschaffung/Bestellungen/Arbeitsplatzvor- und Nachbereitung/int. und ext.Fortbildungen/ect.) erledigst, liegt in deinem Ermessen (oder dem deines Chef´s). Die Mindestbehandlungszeit bei BG-Patienten kann individuell vom behandelnden Arzt verlängert werden, wobei davon immer 15 min auf die notwendige Vor- und Nachbereitungszeit entfallen. PS: Ein böser Schelm wer hierbei denkt, die Vergütung für die bezahlte "notwendige Vor- und Nachbereitungszeit" fließt dem Chef als Gewinn gleich 1:1 auf sein Bankkonto und bezahlt seinen Jahresurlaub oder seinen neuen PKW. MfG falladar
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