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ergonomische Arbeitsplatzgestaltung als Verordnung

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5. August 2016 09:37 # 1
Registriert seit: 29.10.2015
Beiträge: 2

Hallo, ich habe eine Verordung mit folgenden Angaben:
Verordnungsmenge: 1 Heilmittlel: sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Indikationsschlüssel: P2
ICD-10-Code : nichts Diagnose mit Leitsymptomatik: Zur Gestaltung des Arbeitsplatzes

Ich kann mit so einer Verordnung nichts anfangen, es fehlt der ICD-10-Code, eine richtige Diagnose und bei P2 ist eine sensomotorisch-perzeptive Beh. nicht möglich, sondern nur psychisch.funktionell.
Frage: Wie muss eine Verordnung mit dem Ziel: ergonomische Arbeitsplatzgestaltung ausgestellt sein? Weiß das jemand? ::confused::
6. August 2016 13:54 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... es kommt darauf an, wie und wo du die Beratung oder ggf. auch Erprobung durchführen willst. Willst du deinen Patienten und dessen AG am Arbeitsplatz des Patienten beraten, oder soll die Arbeitsplatzgestaltung eher allgemein und theoretisch in der Praxis stattfinden?

Der eine Ansatz ist z.B. eine Selbstzahlerleistung und kann ggf. mit/über den AG des Patienten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitförderung (wenn du die/deine nötigen Qualifikationen belegen kannst) abgerechnet werden und der andere Ansatz erfolgt u.a. als ein Bestandteil der eigentlichen ergotherapeutischen Behandlung in der Praxis.

Also: Was will und benötigt dein Patient? Was will der Arzt mit der Verordnung bezwecken/erreichen? Was kannst du mit deinem Wissenstand (Qualifizierung/Fobi/...) wirklich leisten?

MfG falladar
7. August 2016 12:11 # 3
Registriert seit: 29.10.2015
Beiträge: 2

Vielen Dank für die Antwort, sind schon mal einige Ansätze. Werde wohl mit dem Arzt reden müssen, denn die Verordnung ist ja so nicht brauchbar. ::smile::::wink::
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