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.... bei eurer Variante "Inhaberwechsel" entsteht, wie bei einem Praxisverkauf, ein neues Unternehmen. Eine neue Zulassung wird unumgänglich. Es muss nachgewiesen werden, das alle relevanten Richtlienien eingehalten werden. Die Ausstattung kann ja komplett oder nur teilweise übernommen werden, bzw. veraltet und unbrauchbar sein. Man kann dem neuen Eigentümer glauben, oder auch nicht, dass alles komplett ist. Daher wird hier oft nach Aktenlage, ohne Begehnung der Praxis, entschieden.
Das Problem ist eher in einem anderen Bereich zu suchen/finden.
Alle Versicherungen, die BG-Zulassung, Anmeldung beim Gesundheitsamt u.s.w. sind nicht an die Fachliche Leitung, sondern an den Praxisinhaber gebunden. Da diese Dinge für eine Zulassung definitiv zulassungsrelevant sind, benötigt ihr eine neue Zulassung nach den aktuellen Zulassungsrichtlinien. Einen Bestandsschutz gibt es nicht.
Das erst mal in aller Kürze.
MfG falladar
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