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https://heilmittelkatalog.de/files/luxe/hmkonline/ergo/info.htm
Die Heilmittel
Der Heilmittelkatalog gibt Auskunft darüber, mit welchen Heilmitteln in welcher Verordnungsmenge bzw. Gesamtverordnungsmenge die Therapieziele im Regelfall zu erreichen sind.
Für den Regelfall ist immer die Verordnung von einem sogenannten vorrangigen Heilmittel vorgesehen, z.B. "Motorisch-funktionelle Behandlung".
Die Verordnungsmenge kann je Verordnungsvordruck auf verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden, z.B. für EN2: Verordnungsmenge 10, davon 6x sensomotorisch-perzeptive Behandlung und 4x Hirnleistungstraining. Es wird empfohlen, beide vorrangige Heilmittel in einer Zeile des Verordnungsvordrucks einzutragen, jeweils mit der vorangestellten Menge.
Soweit medizinisch erforderlich, kann der Arzt ein zusätzliches ergänzendes Heilmittel verordnen, z.B. "Thermische Anwendungen".
Kann das vorrangige Heilmittel aus Gründen, die beim Patienten liegen, nicht angewendet werden, gibt der Katalog alternative optionale Heilmittel vor, z.B. "Sensomotorisch-perzeptive Behandlung" (statt "Motorisch-funktionelle Behandlung").
Welche Heilmittel (vorrangig, optional, ergänzend) im Einzelnen indikationsbezogen verordnungsfähig sind, ist dem Katalog zu entnehmen.
LG falladar
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