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Abrechnung SPB/HLT auf einem Rezept?

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30. Januar 2019 11:13 # 1
Registriert seit: 29.03.2002
Beiträge: 14

Hallo,

zu mir kam ein Patient mit einer Erstverordnung auf der drauf stand 10x sensomotorisch-perzeptiv und 10x HLT. Geht das überhaupt und wenn ja, wie viel kann ich von jedem machen?

Vielen Dank. ::smile::
30. Januar 2019 14:39 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

https://heilmittelkatalog.de/files/luxe/hmkonline/ergo/info.htm

Die Heilmittel

Der Heilmittelkatalog gibt Auskunft darüber, mit welchen Heilmitteln in welcher Verordnungsmenge bzw. Gesamtverordnungsmenge die Therapieziele im Regelfall zu erreichen sind.

Für den Regelfall ist immer die Verordnung von einem sogenannten vorrangigen Heilmittel vorgesehen, z.B. "Motorisch-funktionelle Behandlung".

Die Verordnungsmenge kann je Verordnungsvordruck auf verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden, z.B. für EN2: Verordnungsmenge 10, davon 6x sensomotorisch-perzeptive Behandlung und 4x Hirnleistungstraining. Es wird empfohlen, beide vorrangige Heilmittel in einer Zeile des Verordnungsvordrucks einzutragen, jeweils mit der vorangestellten Menge.

Soweit medizinisch erforderlich, kann der Arzt ein zusätzliches ergänzendes Heilmittel verordnen, z.B. "Thermische Anwendungen".

Kann das vorrangige Heilmittel aus Gründen, die beim Patienten liegen, nicht angewendet werden, gibt der Katalog alternative optionale Heilmittel vor, z.B. "Sensomotorisch-perzeptive Behandlung" (statt "Motorisch-funktionelle Behandlung").

Welche Heilmittel (vorrangig, optional, ergänzend) im Einzelnen indikationsbezogen verordnungsfähig sind, ist dem Katalog zu entnehmen.

LG falladar
31. Januar 2019 08:18 # 3
Registriert seit: 29.03.2002
Beiträge: 14

Hallo Falladar,

vielen Dank!

LG
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