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Abrechnung mehrerer Patienten für "Hausbesuche in sozialen Einrichtungen"

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15. Juli 2025 14:02 # 1
Registriert seit: 15.07.2025
Beiträge: 3

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur praktischen Umsetzung der Abrechnung nach 5997, also Hausbesuche in sozialen Einrichtungen. Wie ihr wisst, darf man nur einmal pro Besuch abrechnen, nicht pro Patient.

Auf den ersten Blick erscheint das etwas unfair, weil die Hausbesuchskosten dann auf einen einzigen Patienten fallen, sollte die Person eine Eigenbeteiligung leisten müssen, während die anderen Patienten keine Kosten dafür haben.

Wie handhabt ihr da?

Wählt ihr einfach den ersten Patienten aus, bei dem ihr die 5997 abrechnet oder oder rechnet ihr das abwechselnd zwischen den Patienten ab, sofern das regelmäßig vorkommt?

15. Juli 2025 14:37 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 491

Zitat / Johann3 hat geschrieben:
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur praktischen Umsetzung der Abrechnung nach 5997, also Hausbesuche in sozialen Einrichtungen. Wie ihr wisst, darf man nur einmal pro Besuch abrechnen, nicht pro Patient.

Auf den ersten Blick erscheint das etwas unfair, weil die Hausbesuchskosten dann auf einen einzigen Patienten fallen, sollte die Person eine Eigenbeteiligung leisten müssen, während die anderen Patienten keine Kosten dafür haben.

Wie handhabt ihr da?

Wählt ihr einfach den ersten Patienten aus, bei dem ihr die 5997 abrechnet oder oder rechnet ihr das abwechselnd zwischen den Patienten ab, sofern das regelmäßig vorkommt?
Die Positionsnummern sind immer 5-stellig. Die Positionsnummer für den "Hausbesuch in sozialen Einrichtungen" lautet 59934. Diese Abrechnungsposition wird jedem Patienten der in dieser Einrichtung behandelt wird in Rechnung gestellt, egal ob er der einzige Patient ist oder ob 10 Patienten nacheinander dort behandelt werden.

Bei der Blankoverordnung im Hausbesuch lauten die beiden Positionsnummern 59974 und 59973. Abrechnungstechnisch unterscheidet sich das nur in Bezug auf die Zeitangaben für das Heilmittel.

Bei einem Hausbesuch im häuslichen Umfeld, bei dem z.B. beide Ehepartner nacheinander behandelt werden, wird die Hausbesuchspauschale mit der Positionsnummer 59933 nur einem Patienten berechnet.

Das man den Hausbesuch nur dem ersten und letzten Patienten einer Einrichtung in Rechnung stellen darf, das war noch im alten Bundesrahmenvertrag und gilt heute nicht mehr.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
15. Juli 2025 14:56 # 3
Registriert seit: 15.07.2025
Beiträge: 3

Okay. Danke dafür erstmal.

Ich werde das noch mal prüfen, weil wir von Noventi eine Verordnungsrücksendung erhalten haben, in der steht, dass der Hausbesuch nur einmalig abgerechnet werden darf.
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