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Diskussionsforum

Wer darf alles VO unterschreiben

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5. November 2025 15:32 # 1
Registriert seit: 12.11.2023
Beiträge: 18

Ich habe bisher sehr merkwürdige antworten bekommen und ich frag mich was ist möglich, wenn der Klient/Patient/Bewohner es nicht mehr kann.
5. November 2025 15:53 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 292

Rahmenvertrag §5 Absatz 2:

Ist die oder der Versicherte aufgrund von in ihrer oder seiner Person liegenden
Gründen nicht selbst in der Lage, den Empfang der Leistung mit einer
eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, kann die Bestätigung durch eine
gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter oder durch eine
Betreuungsperson mit Unterschrift auf der Rückseite des Verordnungsblattes
unverzüglich erfolgen. Ein Hinweis, welche Person in diesen Fällen die
Unterschrift geleistet hat, ist auf der Rückseite anzubringen. Als
Betreuungsperson gilt beispielsweise auch das Pflegepersonal in Einrichtungen.
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