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Hallo zusammen, ich habe erstmalig eine HMV mit 2 Heilmitteln bekommen. Meine Frage betrifft die 28 Tage Regelung für den Beginn der einzelnen Heilmittel. Kann ich in zwei Blöcken arbeiten, also erst 12 Therapien HLT und danach 12 Therapien MFB abarbeiten oder müssen beide Heilmittel innerhalb der 28 Tage begonnen werden. Wer weiß hier Bescheid? Vielen Dank für eure Hilfe.
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Zitat / micajo hat geschrieben:Hallo zusammen, ich habe erstmalig eine HMV mit 2 Heilmitteln bekommen. Meine Frage betrifft die 28 Tage Regelung für den Beginn der einzelnen Heilmittel. Kann ich in zwei Blöcken arbeiten, also erst 12 Therapien HLT und danach 12 Therapien MFB abarbeiten oder müssen beide Heilmittel innerhalb der 28 Tage begonnen werden. Wer weiß hier Bescheid? Vielen Dank für eure Hilfe. Die 28-Tagefrist gilt für den spätestmöglichen Beginn der gesamten Heilmittelverordnung, egal mit welchem Heilmittel du beginnst. Du kannst die Heilmittel nacheinander oder abwechselnd planen, nur nicht beide am gleichen Tag, je nachdem wie du es therapeutisch für richtig hältst. Achtung!!!, die Summe aller Behandlungseinheiten aller verordneten vorrangigen Heilmittel darf die maximal mögliche Verordnungsmenge nicht überschreiten. Sind wie in deinem Fall 24 Einheiten verordnet worden, jedoch z.B. max. nur 20 Therapieeinheiten möglich, dann hast du 4 Therapieeinheiten zu viel verordnet bekommen.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Vielen Dank Onkel Tom! Das hilft mir sehr weiter. Ich wünsche dir und auch den anderen hier schöne Pfingsten 🌸🌞.
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Für dich auch schöne Pfingsten! :)
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