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Diskussionsforum

Termin abgesagt

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30. Juni 2026 09:26 # 1
Registriert seit: 30.06.2026
Beiträge: 1

Geändert am 30.06.2026 09:36:00
hallo zusammen,
ich habe da eine Frage
Patient hat am 08.04 das Rezept bekommen und bei der Ergo am gleichen Tag abgegeben. 10 Termine erhalten. Der este war am 07.05. das passt ja mit den 28 Tagen nicht. am 04.05 teil der Patient angerufen das er ende Mai für einen Termin keine Zeit hat. Dabei fällt der Dame bei der Ergo auf das der Termin am 07.05 das nicht stattfinden kann da dieser mehr als 28 Tage beträgt. Der Patient hat dann noch 2 Tage Zeit gehabt ein neues Rezept zu besorgen. Am 07.05 hat die Arztpraxis zu so das er kein gültiges Rezept hat und auch nicht mehr 24h vorher absagen kann. Er hat sich erst 2 Stunden vor dem Ergo Termin gemeldet direkt nachdem er vor der Arztpraxis kam. Kann man ihm die Kosten für den Termin auferlegen oder ist das Schuld der Praxis?
30. Juni 2026 10:48 # 2
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 282

Guten Tag

Das kommt darauf an, was vertraglich zwischen Patient und Praxis vereinbart wurde.

Gruß
xxu
30. Juni 2026 18:48 # 3
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 480

Zitat / arcade hat geschrieben:
hallo zusammen,
ich habe da eine Frage
Patient hat am 08.04 das Rezept bekommen und bei der Ergo am gleichen Tag abgegeben. 10 Termine erhalten. Der este war am 07.05. das passt ja mit den 28 Tagen nicht. am 04.05 teil der Patient angerufen das er ende Mai für einen Termin keine Zeit hat. Dabei fällt der Dame bei der Ergo auf das der Termin am 07.05 das nicht stattfinden kann da dieser mehr als 28 Tage beträgt. Der Patient hat dann noch 2 Tage Zeit gehabt ein neues Rezept zu besorgen. Am 07.05 hat die Arztpraxis zu so das er kein gültiges Rezept hat und auch nicht mehr 24h vorher absagen kann. Er hat sich erst 2 Stunden vor dem Ergo Termin gemeldet direkt nachdem er vor der Arztpraxis kam. Kann man ihm die Kosten für den Termin auferlegen oder ist das Schuld der Praxis?
Dein Therapeut hättet schon auf den ersten Blick sehen müssen, dass die Verordnung zu Behandlungsbeginn ungültig ist und dich als Patienten rechtzeitig darauf hinweisen müssen, dass du zum ersten Behandlungstermin eine neue oder geänderte gültige Verordnung mitbringen musst. Der letztmögliche gültige Behandlungstag deiner dir vorliegenden Heilmittelverordnung wäre der 06.05.2026. Theoretisch wären 2 Tage vielleicht ausreichend Zeit gewesen, sich telefonisch beim Arzt eine neue Verordnung ausstellen zu lassen und diese dann später beim Arzt abzuholen und beim zweiten Behandlungstermin beim Therapeuten nachreichen zu können, ist jedoch wie hier zeitlich ohne ausreichende Aufklärung durch den Therapeuten nicht praktikabel. Die Überprüfung der Fristen und der Gültigkeit einer Heilmittelverordnung obliegt deinem Therapeuten und kann dem Patienten nicht vorgehalten werden. Schon bei der Terminvergabe hätte es dem Therapeuten auffallen müssen, das er dir keine Termine innerhalb der Gültigkeit deiner Heilmittelverordnung geben kann und dich schon zu diesem Zeitpunkt zu deinem Arzt für eine neue Heilmittelverordnung schicken müssen.

Wer hat denn jetzt den Termin eigentlich abgesagt? Hast du der Praxis mitgeteilt, dass du für den ersten Termin keine gültige Heilmittelverordnung hast und die Ergppraxis hat deswegen von sich aus den Termin abgesagt, oder hast du den Termin selbst abgesagt? Eigentlich ist es schon eine Zumutung durch die Ergopraxis, vom Patienten zu verlangen, dass dieser zum "nächsten Tag" sich eine neue Heilmittelverordnung ausstellen läßt oder eine Ausfallrechnung zu begleichen. Diese Forderung hält vor keinem Gericht stand, egal was du vielleicht unterschrieben hast. Die Praxis hatte zum Zeitpunkt Terminvergabe eine gültige Heilmittelverordnung von dir vorliegen und hat von sich aus alle Termine außerhalb der Gültigkeit dieser Verordnung vergeben ohne dich auf den Mißstand hinzuweisen. Der Hinweis auf eine ungültige Heilmittelverordnung erfolgte erst am 04.05., 3 Tage vor der Behandlung und somit unverhältnismäßig spät.

Die Praxis hatte insgesamt 28 Tage vor dem ersten Behandlungstermin Zeit dem Patienten für eine neue Verordnung zum Arzt zu schicken und ihr fällt dies erst 3 Tage vor dem ersten Behandlungstermin auf dass die Verordnung ungültig ist. Ich würde die Begleichung der Ausfallrechnung wegen Unverhältnismäßigkeit ablehnen und deswegen auf die Kulanz der Praxis bestehen.

"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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